Forum

14 Beiträge / 0 neu
Letzter Beitrag
Bild des Benutzers andaraginga
Verbunden: 21. März 2005 - 0:00
Vertrage KL nicht. Soll sie aber beim Auto fahren tragen.

Hallo allerseits,

bei meiner Frage geht es um Kontaktlinsen und deren Verträglichkeit aber auch um
rechtliche Bestimmungen. Ich hab alles so formuliert, dass ich in der dritten Person rede, da ich gelesen hab, dass das aus rechtlichen Gründen besser wäre. Wundert Euch also bitte nicht.

Also, darum geht's

Ein Mann, 33 Jahre alt, gehört zur Gruppe der Quasi-Einäugigen. Auf dem rechten, schlechten Auge hat er eine Hornhautverkrümmung. Die Sehschärfe liegt dabei bei 0,1. Das linke Auge ist einwandfrei mit einer Sehschärfe von 1,0.
Zu der Zeit als er den Führerschein gemacht hab, hat er grade probiert, sich an harte
Kontaktlinsen zu gewöhnen, um die Fehlsichtigkeit auf dem schlechten Auge auszugleichen.

Die Aussage des Sehtests war damals, dass das Sehvermögen ausreichend ist, wenn er im
rechten Auge eine Kontaktlinse trägt. Seitdem hat er im Führerschein die Auflage "muss geeignete Augengläser tragen".

Das Problem ist nun aber, dass er die Linse nie wirklich vertragen hab. Ich weiß, dass
Millionen Menschen Kontaktlinsen tragen und damit zurechtkommen. Die Person, um die es
hier geht, hat aber bereits nach kurzer Tragezeit mit stechenden Schmerzen, Brennen und starkem Fremdkörpergefühl zu kämpfen. Er hat circa zwei Jahre damit rumgekämpft, diverse Male seinen Augenarzt besucht und die Beschwerden geschildert. Wirklich gebessert hat sich die Lage aber nicht.

Irgendwann hat er dann aufgegeben und die Linsen einfach nicht mehr getragen. Eine Lösung war das aber natürlich nicht, da jedes Mal wenn er Auto fährt, er ja quasi gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und deswegen auch bis zum heutigen Tag stets Angst hat, dass irgendwann mal was passiert und er dann "dran" ist.

Das war dann auch der Grund, weshalb er vor fünf Jahren noch mal einen neuen Versuch
gestartet hat. Ihm wurde erklärt, dass es für eine Hornhautverkrümmung nun auch weiche
Linsen gäbe und diese besser verträglich wären. Ein paar Monate kam er mit der neuen
weichen Linse auch einigermaßen zurecht, dann aber kamen auf einmal neue Beschwerden, die auch nach Absetzen der Linse nicht weggingen. Zuerst hieß es, er hätte eine
Lidrandentzündung, dann wurde festgestellt, dass das Auge zu trocken sei. Mit den damit
verbunden Beschwerden (Brennen, Fremdkörpergefühl, Jucken) hat er jetzt seit circa fünf Jahren zu kämpfen, obwohl er seitdem keine Linse mehr getragen hat. Er war inzwischen bei vier verschiedenen Augenärzten, hat die üblichen Augentropfen verschrieben gekriegt, konnte die Beschwerden aber nie wirklich wegkriegen.

Die augenblickliche Situation empfindet er als belastend und irgendwie total abstrus. Er sieht auf seinem guten Auge 100% und hat deswegen ohne Sehhilfe keine Probleme alles
scharf zu sehen und sich in allen Alltagssituationen problemlos zurechtzufinden, sieht sich aber gezwungen, sich stets aufs Neue mit der Thematik Kontaktlinse zu beschäftigen,
was ihm auf Grund der geschilderten Beschwerden inzwischen aber ein echtes Gräuel ist.

Kurz und gut
Er möchte den Eintrag "muss geeignete Augengläser tragen" irgendwie loskriegen. Wie gesagt sieht er auch ohne Sehhilfe gut, da sein linkes Auge ja einwandfrei ist und wenn er die Bestimmungen unter
http//verkehrsportal.de/fev/anl_06.php
richtig versteht, müsste er auch rein rechtlich nicht zwingend eine Sehhilfe tragen. Nur weiß er nicht, wie er vorgehen kann.
Er hat alle Augenärzte vor Ort bereits besucht und versucht, ihnen sein Problem
darzulegen, ist dabei aber stets auf taube Ohren gestossen. Ihm wurde immer nur erklärt, was er tun müsste, um deine neue Linse auszuprobieren. Nie hat er es aber geschafft, rüberzubringen, dass er eben das gerade nicht will.

Er wäre total dankbar für Tipps, wie er die Thematik angehen kann kann Interessante
Fragen wären etwa, ob es vielleicht sowas gibt, wie eine Untersuchung, die belegen kann, dass er unter einem chronisch trockenen Auge leidet, was das Tragen einer Kontaktlinse problematisch macht, Untersuchungen, die feststellen, dass er de-facto zu einer Verkehrsgefährdung wird, WENN er eine Linse trägt, da seine Beschwerden ihn behindern und ablenken.
Statt der Kontaktlinse einfach eine Brille zu tragen, ist leider nicht möglich, da die
Sehschwäche auf dem rechten Auge zu stark ist. (So zumindest wurde es ihm von einem
Augenarzt erklärt).

Gruß Steffen

Bild des Benutzers Katrin
Verbunden: 17. Mai 2004 - 0:00

Halloooo!

Ich bin leider absolut nicht vom Fach, nur selbst betroffen von einer Sehschwäche und ich kann das Problem nicht wirklich nachvollziehen.

Soviel ich weiß muß man für den Führerschein binokular einen Visus von 0,8 haben.

Das erfüllt der Patient.

Vielleicht sollte er zu einem AO gehen und da einen Führerscheinsehtest machen (ohne Linsen jeglicher Art). Dieser wird ergeben, daß er keine Sehhilfe braucht??? Und mit DEM Eregebnis würde ich dann zur Führerscheinstelle gehen und um einen neuen Führerschein bitten (irgendwann sollte man sich ja ohnehinden EU-Führerschein zulegen).

Ob man das amblyope Auge nur korrigiert, ist doch sowas von total egal!!!!

Bei mir (weiblich, 40) ist es sogar so, daß mich das Bild des schwachen Auges (insbesondere am PC) zunehmend ärgert.

Katrin

Bild des Benutzers Jennifer
Verbunden: 19. Juni 2003 - 0:00

Hallo Steffen!

Beim Augenoptiker kann man den Führerscheinsehtest nur dann machen, wenn auf BEIDEN Augen eine ausreichende Sehkraft vorhanden ist. Bei Einäugigkeit bzw. Schwachsichtigkeit auf einem Auge muß ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.
In deinem Fall also erst mal die richtige Anlaufstelle.
Wenn du die Kontaktlinse trägst, siehst du dann mit beiden Augen oder immer nur mit dem guten? Wie hoch ist die Sehleistung des rechten Auges mit Korrektur? Und welche Werte brauchst du?
Das ging irgendwie nicht schlüssig aus deinem Text hervor.

Wenn du mit Korrektur eine ausreichende Sehleistung erreichst, weiß ich nicht, ob eine Chance besteht, daß du in Attest bekommst, in dem steht, daß du ohne Brille im Straßenverkehr teilnehmen darfst.

Wäre nett, wenn du mir die Fragen oben beantworten könntest, vielleicht kann ich dir dann noch mehr sagen.

Gruß
Jenny


Bild des Benutzers andaraginga
Verbunden: 21. März 2005 - 0:00

Hallo Ihr zwei,
danke erstmal für die Antworten.

Zu den Fragen

>Wenn du die Kontaktlinse trägst, siehst du dann mit beiden Augen oder immer nur mit dem guten?

Ich bin kein Fachmann. Von meinem subjektiven Empfinden her seh ich aber nur mit dem guten Auge. Es ist ja de facto so, dass ich auf dem guten Auge ein scharfes Bild habe und auf dem rechten selbst mit Kontaktlinse ein verschwommenes. Und wenn ich mit beiden Augen kucke, dann seh ich scharf und nehm nicht wahr, dass eins von beiden Augen ein unscharfes Bild liefert.

>Wie hoch ist die Sehleistung des rechten Auges mit Korrektur?
War heute beim Augenarzt. Der meinte mit Sehhilfe käm ich auf dem schlechten Auge auf 40%.

>Und welche Werte brauchst du?
Das ging irgendwie nicht schlüssig aus deinem Text hervor.

Ich hab ja den Link angegeben zu der Seite mit den Bestimmungen bezüglich Sehvermögen (siehe oben). Ich versteh die Bestimmungen so, dass ich bei "Einäugigkeit" (schlechtes Auge hat Sehschärfe von unter 0.2) auf dem besseren Auge mindestens eine Sehschärfe von 0.6 haben muss.

Ein paar Sachen hab ich wohl undeutlich ausgedrückt. Das was ich als Sehtest benannt hab, war eine Untersuchung bei meinem damaligen Augenarzt. Falls Sehtest per Definition nur der "kleine" Test beim Optiker ist und die Untersuchung beim Augenarzt anders benannt werden müsste, tut es mir leid.

Ich bin nicht sicher, ob ich Katrin in allen Punkten richtig verstanden hab. Aber ungefähr das, was Du sagst (neuer Sehtest beim Augenarzt) ist das, was ich jetzt auch machen werde.

Gruß Steffen

Bild des Benutzers Jennifer
Verbunden: 19. Juni 2003 - 0:00

Hallo Steffen!

Den Link habe ich doch glatt überlesen...
versteh ich aber genauso wie du.

Wenn du nie eine Korrektur getragen hast auf dem schlechten Auge und mit Korrektur auch nur auf 40% kommst, würde ich vermuten, daß du kein beidäugiges Sehen hast.
(Ausnahmen gibt es immer, aber zu denen scheinst du nicht zu gehören.)
Inwieweit der Arzt recht hat mit der Aussage, daß eine Brille nichts hilft, kann ich jetzt nicht sagen, dafür müßte ich wissen, welche Stärke du brauchst. Problematisch ist es bei einer starken Hornhautverkrümmung, wenn das Bild mit Brille so verzogen ist, daß die Bilder vom rechten und linken Auge nicht fusioniert werden können und so das beidäugige Sehen gestört wird.

Dich kann ja keiner zwingen, Kontaktlinsen zu tragen, wenn du sie nicht verträgst.
Der Arzt sollte untersuchen, ob du mit Korrektur beidäugiges Sehen erreichst und diese Korrektur auch verträglich ist (wenn also keine KL dann also Brille) oder ob du immer noch nur mit dem guten Auge guckst.

Je nachdem was die Untersuchung ergibt, stellt er dann eine Bescheinigung aus. Ich würde das dann einfach mal abwarten.

Liebe Grüße
Jenny

Bild des Benutzers Katrin
Verbunden: 17. Mai 2004 - 0:00

Eine (wenn auch weniger elegante) Lösung wäre, im Auto einfach eine Brille zu tragen. Zu stark kann sie nicht sein. Sie wird an Deiner Einäugigkeit nichts ändern.

Der Arzt meinte wohl nur, daß Du auch mit Brille nicht den nötigen Visus auf dem schlechten Auge erreichst.

Katrin

Bild des Benutzers lalilu
Verbunden: 3. März 2005 - 0:00

Hallo Steffen,
Wo liegt denn dein Problem im Auto einfach eine Brille zu tragen?

Wenn man nur mit einem Auge sieht, sieht man doch nur 2-dimensional und Entfernungen sehr viel schlechter abschätzen. Das könnte im Straßenverkehr problematisch sein.

Bild des Benutzers Katrin
Verbunden: 17. Mai 2004 - 0:00

Hallo lalilu,

DARAN ändert aber die Brille GAR nichts.
Und hat Steffen das Problem. Er soll eine Sehhilfe tragen, die vollkommen nutzlos ist. Aber es steht halt so im Führerschein.

Katrin

Bild des Benutzers lalilu
Verbunden: 3. März 2005 - 0:00

Hi Katrin,

ich schätze, dass er die Linsen nicht wegen der Sehschärfe tragen soll, sondern damit das räumliche Sehen verbessert wird. Beim Autofahren ist es ja sehr wichtig, dass man Entfernungen abschätzen kann.
Räumlich sehen kann man nicht, wenn ein Auge inaktiv ist. Dann sieht man alles nur zweidimensional.

Bild des Benutzers Katrin
Verbunden: 17. Mai 2004 - 0:00

Ebend!

Und DAS hat er auch mit dieser Linse nicht. Leider! Ein amblyopes Auge ist auch optimal korrigiert immer noch "inaktiv".

Und - man kann sehr wohl ohne räumliches Sehen fahren. Nur keinen P-Schein machen.

Katrin, die selbiges seit Jahren tut

Bild des Benutzers andaraginga
Verbunden: 21. März 2005 - 0:00

Hallo Ihr alle,
ich will mal darlegen, was gerade Stand der Dinge ist. Ein paar Tage nach meinem Ursprungspost hatte ich einen Termin bei einem Augenarzt, bei dem ich bisher noch nie war und zu meiner wirklichen Überraschung hat dieser mein Problem sofort verstanden und mir dargelegt, was er für Lösungsmöglichkeiten sieht.

Sein Vorschlag 1 war (wie hier auch schon angesprochen) einfach eine Brille aufzusetzen, die im Prinzip aus Fensterglas besteht. Das macht zwar keinen Sinn, ich entspreche damit aber den Auflagen, die im Führerschein stehen.

Vorschlag 2 war, einen komplett neuen Sehtest zu machen, der bescheinigt, dass mein Sehvermögen auch ohne Sehhilfe ausreichend ist. Da wegen dem schlechten Auge schon eine gewisse Einschränkung vorhanden ist, muss ich dabei eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h hinnehmen und ich darf nur noch Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen fahren (davor bis maximal 7,5 Tonnen).

Ich hab mich für Variante 2 entschieden, war mit dem neuen Sehtest jetzt bei der Führerscheinstelle und krieg dann in ein paar Wochen wohl einen neuen EU-Führerschein, aus dem die Auflage "geeignete Augengläser" verschwunden, bzw. durch die 130 km/h-Auflage ersetzt ist.

Mit der Lösung kann ich sehr gut leben, denke ich. Die Thematik insgesamt scheint sich jetzt relativ einfach und unspektakulär zu lösen. Nichtsdestotrotz war es - wie von mir im Eingagspost geschilderte - so, dass ich wirklich jahrelang versucht hab, eine solche Lösung zu finden und die anderen Augenärzte, bei denen ich war, mir da nicht helfen konnten/wollten.

Wie auch immer, dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, mir mit Tipps und Hinweisen weiterzuhelfen.

Bild des Benutzers Katrin
Verbunden: 17. Mai 2004 - 0:00

Uuuuups!
Das mit der Geschwindigkeitsbeschränkung würde mich aber schwer treffen!!!
Ganz sicher schwerer als eine Brille.
VERNÜNFTIGER ist es ja sicher. Aber - ich hab meine größten Probeleme eh beim einparken (Frau und dann noch ohne Stereosehen!).

Trini

Bild des Benutzers andaraginga
Verbunden: 21. März 2005 - 0:00

Ich könnte mir da jetzt noch ewig Gedanken drüber machen, ob das alles so schlüssig ist und ob ich nicht um die eine Auflage auch noch hätte drumrumkommen können. Aber das bringt ja nix.

@Katrin
Verrätst Du mir, wie es bei dir aussieht? Hast Du auch eine Hornhautverkrümmung, ähnlich schlechte Werte auf einem Auge wie ich und was hast Du da für eine Behandlungsgeschichte hinter Dir?

Bild des Benutzers Katrin
Verbunden: 17. Mai 2004 - 0:00

Ich habe mit 9 Jahren mal die (damals neue Lese-) Brille meiner mUtter aufgesetzt und festgestellt, daß ich damit besser sehe, auf dem einen Auge. Bis dahin hatte kein A... bemerkt, daß ich auf selbigem fast nix sehe. Das Kind war halt ungeschickt. Ist beim balancieren ständig von der Bordkante gafallen, konnte keinen ball fangen. Zue Einschulungsuntersuchung mußte ich mir beim Sehtest die Augen selbst zuhalten. Was macht da wohl ein halbwegs intelligentes Kind??? Geschielt habe ich nie. Jedenfalls meinten alle Augenärzte, die meine Eltern nachher aufsuchten, daß es jetzt zu spät sei um etwas zu "reparieren". So bin ich dann auch bis zu meinem 15. Lebensjahr um eine Brille herumgekommen. DANN stellte sich allerdings eine Myopie (mit Asti) auf dem guten Auge ein. Und dann wurde auch das schlechtere Auge mit korrigiert in der Brille.

Vielleicht hatte ich ja "Glück" daß ich meinen Führerschein in den letzten tagen der DDR gemacht habe. Jedenfalls steht bei mir nur die Brille drin. Und ohne Augengläser könnte ich auch wirklich nicht fahren.


Katrin

PS Ach ja - mit + 2,0 dpt auf den schlechteren Auge erreiche ich einen Visus von 10 %.