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Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26
Gleitsichtbrille trotz zweimaliger Nachbesserung fehlerhaft

Hallo zusammen,

seit einem Jahr habe ich eine Gleitsichtbrille. Seitdem war ich 13 mal (!) bei dem Optiker, der die Brille verkauft hat, je einmal bei einem Gutachter, einem Optimetristen und einem Augenarzt, zur Fehlersuche /-bestätigung 5 mal bei anderen Optikern. 45 Std. Zeit und 90,00 Euro Benzin später liegen inzwischen meine Nerven blank!

Zweimalige Nachbesserung führt bisher nicht zu einer fehlerfreien Brille. An dieser Stelle könnt ihr / können Sie die "Abkürzung" nehmen und 1. bis 3. überspringen. Ansonsten hier die Einzelheiten:

1. Brille: Essilor, blendend, kontrastreich, Lesen nicht möglich, Fernsicht in der Mitte der Brille, obere Hälfte des Glases ungenutzt, da unscharf. Nach ca. 6 Monaten und zahlreichen Besuchen war man endlich bereit, die Brille zur Überprüfung einzuschicken. Ergebnis: Gläser in Ordnung. Ich suchte Rat bei einem Gutachter (Optiker): Lesebereich war an der untersten Toleranzgrenze, ein Achswert fehlerhaft, außerdem riet er zu 0,25 Dioptrien weniger. Nach dessen Anruf beim Kollegen bekam ich die

2. Brille: Hoya, Dioptrien nicht reduziert, wesentlich dicker und schwerer, aber endlich angenehmes Sehen, weniger kontrastreich, alle Bereiche (von nah bis fern) dort, wo sie sein sollten. Nur die Fernsicht war bei Geradeaus-Sehen nicht wirklich angenehm scharf. Drehte ich den Kopf und "schielte" in die Gegenrichtung, war linksseitig eine gute Sicht zu erzielen, rechts wurde es relativ unscharf. Man schickte mich zum Optimetristen (einer "verwandten" Filiale). Ergebnis: 0,25 Dioptrien weniger wären des Rätsels Lösung. Außerdem hätte ich ein Prisma (?). Warum stellt man dies erst beim 10. Termin fest? Draufhin bekam ich die

3. Brille: Hoya, (ohne Prisma, aber mit 0,25 Dioptrien weniger). Die Unschärfe rechts in der Ferne ist besser. Nur habe ich mit dem Lese- und Nahbereich wieder das gleiche Problem, wie bei Brille Nr. 1 !! Lt. Augenarzt sind die Werte in Ordnung aber die Zentrierung ist falsch.
Heute habe ich die Brille auch von einem anderem Optiker prüfen lassen:
- Der Lesebereich ist so klein, dass das Messgerät ihn nicht erkennt.
- Der angezeichnete Messpunkt sitzt zu tief.
- Erneute Messung heute: Dioptrien-Werte für beide Gläser falsch (zu wenig).
- Die falsche Zentrierung würde neue Gläser zur Folge haben müssen.
- Die auf dem Kaufbeleg notierte Dioptrien-Zahl paßt nicht zum Brillenglas.

Ich denke, für rd. 1000,00 Euro darf ich eine funktionierende Gleitsichtbrille erwarten. Oder die Rückabwicklung. Leider sieht der Optiker dies nicht so, meinte bereits bei Brille Nr. 1 auf meinen (freundlichen) Vorschlag der Wandlung: "Nein, dann muss ich ja Geld dazu tun!".

Der Gutachter sieht sich (verständlicherweise) mittlerweile außer Stande, weiteres zu erreichen. Ohne die Bestätigung durch ihn oder einen anderen Optiker wird man aber den Fehler und somit eine Reklamation wieder nicht anerkennen wollen.

Weiß hier jemand Rat, wie das Problem zu lösen ist?
Kann ich mich bezüglich Wandlung an eine Innung oder Handelskammer wenden?
Wem soll ich glauben? Wer hat Recht? Der Augenarzt oder der Optiker?
Kann die Dioptrien-Zahl innerhalb einiger Tage (zw. Augenarzt und Optiker) so stark schwanken (0,75 Dioptrien)?

Ich danke vorab für die Mühe! Lieben Gruß
Sabine

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Sabine,

es ist eine vertrackte Situation. Vor allem zuviele verschiedene Leute, die Messungen bei Dir durchgeführt haben.
keiner hat die Problematik richtig erkannt, bzw. niemand ist auf Deine wirklichen Probleme eingegangen.
Ein Optiker hat etwas von Prismen gesagt, aber nichts in dieser Richtung unternommen.

Wenn eine irgendwie geartete Fehlstellung der Augen vorliegt, ist ohne prismatische Korrektion keine Verträglichkeit bei Gleitsichtgläsern zu erwarten.

Jeder Optiker kann durch seine Hersteller mit Hilfe der Verträglichkeitsgarantie innerhalb einer bestimmten Zeit einen Umtausch der Gläser durchführen, getrennt in Ferne und Nähe.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

Hallo Eberhard,

zunächst vielen Dank, Du bringst es genau auf den Punkt! Meine Gleitsicht-Welt wäre jedoch in Ordnung, wenn ich die Kombination aus Brille 2 und 3 hätte:
Nr. 2 hatte einen Lesebereich, Nr. 3 weist die Unschärfe in der Ferne nicht auf.

Stellt sich mir nur die Frage, warum mein Optiker nicht in der Lage ist, BEIDES zu realisieren... Denn de facto ist z. Zt. der Lesebereich nicht wirklich vorhanden, unterhalb der Toleranz, weggeschliffen!

Zur Verträglichkeitsgarantie möchte ich erwähnen: Ich habe einen erheblichen Betrag gezahlt, um EINE Brille zu tragen und somit den stetigen Brillenwechsel zu vermeiden. Es scheint mir auch weniger Unverträglichkeit meinerseits, als vielmehr Inkompetenz seitens des Optikers.

Frustrierten Gruß und lieben Dank,
Sabine

Bild des Benutzers Georg Scheuerer
Verbunden: 16. Januar 2003 - 0:00

Hallo Sabine,

ich kann Deine Frustration gut verstehen.

Aus der Ferne ohne genauere Informationen können wir Dir nicht wirklich weiter helfen, es gibt leider zuviele Unbekannte.
Entweder muss Dein Optiker die Probleme beheben oder PLAUSIBEL erklären warum das nicht "besser" geht. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Einen guten Ratschlag zu geben erscheint schwer, ausser einen kompetenteren AO suchen.

viele Grüße
Georg Scheuerer

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

Hallo Georg,

auch Dir herzlichen Dank! Den kompetenteren AO habe ich am Tag meines Beitrages aufgesucht. Ergebnis: Lesebereich (zu weit) abgeschliffen. Der verkaufende AO wird dies aber bestreiten, u. U. die Korrektheit der Messung und/oder des Gerätes des kompetenten AOs anzweifeln. Mir fehlt also der Beweis des Sachmangels.

Meines Erachtens habe ich (mit Beweis) ein Recht auf Wandlung. Nur WIE beweisen? WIE kann ich Wandlung unter diesen Gegebenheiten durchsetzen? Klar, ich bin hier nicht im Jura-Forum... aber habt ihr einen Tip? Wende ich mich an die Innung? Sollte ich mit einer Anzeige bei selbiger drohen (zu lesen via Google)?

Anwalt meint, ich würde ein Protokoll aller Besuche bein AO benötigen - hab' ich natürlich nicht - und/oder ein Gutachten (erhebliche Kosten).

Es kann doch nicht wahr sein, dass ich gezwungen bin, eine nicht korrekte Brille einfach so hinzunehmen! Bei der AO-Kette mit F hätte ich dieses Problem nicht gehabt...

Einen schönen Tag wünscht Dir/Euch
Sabine

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Sabine,

wende Dich an den Obermeister der Augenoptikerinnung in Deinem Gebiet. Wer das ist, kannst Du bei der Handwerkskammer bzw. der Innung erfragen.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Sabine,

ich bin kein Optiker und kann daher fachlich nicht viel dazu sagen. Von der juristischen Seite verstehe ich aber ein wenig..


Den kompetenteren AO habe ich am Tag meines Beitrages aufgesucht. Ergebnis: Lesebereich (zu weit) abgeschliffen.

Also das klingt (wenn das so zutrifft) sehr eindeutig nach einem Fehler des Optikers und würde - wenn es sich bewahrheitet im jetzigen Stadium die Wandlung rechtfertigen..


Nur WIE beweisen? WIE kann ich Wandlung unter diesen Gegebenheiten durchsetzen?

Das ist natürlich genau das Problem! Im Grunde musst Du, wenn der Optiker einer Einigung nicht zugänglich ist, das Gericht bemühen (Entweder Klage auf "Wandlung" oder aber - meist ein wenig kostengünstiger - ein selbständiges Beweisverfahren einleiten (bei letzterem wird "nur" ein Gutachten erstellt, wenn der Gegner aber dann nicht reagiert, muss man die "Konsequenzen" -also Wandlung in einem neuen Verfahren geltend machen. Für dieses "zählt" aber dann das Gutachten aus dem selbst. Beweisverfahren).

Das Gericht bestellt -so oder so - einen Gutachter, der die Sache untersucht. Schließt er sich der Meinung des obigen Optikers an, dürftest Du gute Karten haben. Ob er das tun wird und und ob der obige Optiker recht hat, weiß ich natürlich auch nicht.

Es gibt noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich auf ein Schiedsurteil zu verlassen. Dann wird ein Gutachter bestimmt und der prüft das und diesem Urteil unterwerfen sich dann beide Parteien. Dein Optiker muss jedoch damit einverstanden sein...

Mal eine weitere Frage: Wer hat denn die Werte gemessen und die Brille danach angefertigt? Der Optiker, ein Augenarzt? Wenn der Optiker alles gemacht hat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler dann bei ihm liegt natürlich höher..

Anwalt meint, ich würde ein Protokoll aller Besuche bein AO benötigen - hab' ich natürlich nicht - und/oder ein Gutachten (erhebliche Kosten).

Was versteht er unter Protokoll? Nur eine Auflistung, wann Du da gewesen bist? Das hilft Dir nur bedingt weiter (jedenfalls für die Wandlung (bzw die Frage, ob ein Fehler vorliegt) - für die Frage ob Du Schadenersatz wegen der vergeblichen Fahrten und Zeit fordern kannst, natürlich schon)

Oder eine genaue Protokollierung des Ablaufs der einzelnen Besuche. Auch das hat nur bedingte Beweiskraft, es sei denn, ein Zeuge war dabei. Und auch dann: Ob ein Fehler vorliegt, müsste der Gutachter feststellen.

Aber eines ist klar: Wenn Ihr keine Einigung findet, kommst Du um einen Gutachter nicht herum. Und den musst Du vorfinanzieren! (wenn Du recht bekommst, hast Du einen Erstattungsanspruch gegen den Optiker). Wenn Du rechtsschutzversichert bist oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, fällt wenigstens dieses Risiko weg...


Es kann doch nicht wahr sein, dass ich gezwungen bin, eine nicht korrekte Brille einfach so hinzunehmen! Bei der AO-Kette mit F hätte ich dieses Problem nicht gehabt...

Nein, das kann es sicher nicht sein! Dein Problem ist halt, ob die Brille bzw. die Arbeit des Optikers tatsächlich fehlerhaft ist. Dies kann ich jedenfalls nur schwer beurteilen!

Aber -außerhalb des fachlich-optischen und juristischen: Eines wäre für mich klar: Wenn ich eine Brille bekäme und so massive Probleme hätte und mein Optiker würde mir nicht entgegenkommen (oder mir aber plausibel darlegen, dass der Fehler nicht bei ihm läge), dann wäre er die längste Zeit mein Optiker gewesen!

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

@ Eberhard:

Hallo und vielen Dank! Zwar wurde ich nicht an den Obermeister, sondern an den Rechtsanwalt der Innung weitergeleitet, dieser setzt sich aber nun mit dem AO in Verbindung.

@ Gika:

Hallo Gika, vielen und sehr herzlichen Dank für diese wahrlich umfassenden und insbesondere hilfreichen Informationen!


Also das klingt (wenn das so zutrifft) sehr eindeutig nach einem Fehler des Optikers und würde - wenn es sich bewahrheitet im jetzigen Stadium die Wandlung rechtfertigen.

Eine erfreuliche Mitteilung, zumal mir eine entsprechende Sehhilfeverordnung meines Augenarztes vorliegt (die genauen Daten habe ich weiter unten aufgeführt).


Mal eine weitere Frage: Wer hat denn die Werte gemessen und die Brille danach angefertigt? Der Optiker, ein Augenarzt?

Der Optiker war's!


Aber eines ist klar: Wenn Ihr keine Einigung findet, kommst Du um einen Gutachter nicht herum.

Das werde ich angehen. Muss es der für den Kreis ZUSTÄNDIGE sein, oder kann ich einen beliebigen wählen? Ein Rundum-Sorglos-Paket der Rechtsschutzversicherung habe ich. Es kann also losgehen mit der Streiterei. Wink

Wenn die Angelegenheit dann hoffentlich endlich abgeschlossen ist, wird dieser Optiker mich natürlich nie wieder sehen! Es ist übrigens der zweite Reinfall: s. Beitrag Dezember/2008 "Gleitsichtbrille - div. Probleme - Wandlung?".

Ergänzend hier auch die mir vorliegenden Daten:

1. Brille:
R +1,75 Add 1,25
L +2,50 Add 1,25 Zyl +0,75 Ach 177
Varilux Ellipse Ormix farblos CRIZAL ALIZÉ

2. Brille: Daten liegen nicht vor (habe ich nie bekommen).

3. Brille: lt. AO
R +1,50 Add 1,25
L +2,25 Add 1,25 Zyl +0,75 Ach 177
Hoya Summit CD 1.6 SHV

Werte lt. Augenarzt:
R +1,75 Add +1,75 Zyl -0,25 Ach 95
L +3,25 Add +1,75 Zyl -0,75 Ach 88 ?? !! ?? ??

Außerdem der Ausdruck des Messgerätes meines zukünftigen AO's:

VD=12.00 mm
R. ---S---C---A
+2.25 -0.25 99 9
+2.25 -0.25 88 9
+2.25 -0.25 89 9

L. ---S---C---A
+4.00 -0.75 86 9
+4.00 -0.75 85 9
+3.75 -0.75 85 9

PD 62

Die unterschiedlichen Werte bei Nr. 3 irritieren mich ja doch sehr... Aber zum Verstehen fehlt mir leider das Fachwissen.

Danke für Eure Geduld mit mir!
Lieben Gruß, Sabine

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Sabine,

nur ganz kurz: Der Gutachter muss, wenn das Gutachten "gerichtsfest" sein soll, vom Gericht bestimmt werden. Ein Privatgutachten hilft Dir nicht weiter (es sein denn Ihr trefft eine Schiedsvereinbarung - aber dann muss der Optiker mit den Gutachter auch einverstanden sein).
Um die Sache in Angriff zu nehmen, solltest Du (auch wenn es in diesem Fall nicht "Pflicht" ist) einen Anwalt aufsuchen, wenn Du selber das Procedere nicht kennst. Du warst doch schon bei einem. Frag ihn doch mal, ob man nicht wenigstens die Wandlung durchsetzen sollte.

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

micmacbine wrote:
Werte lt. Augenarzt:
R +1,75 Add +1,75 Zyl -0,25 Ach 95
L +3,25 Add +1,75 Zyl -0,75 Ach 88 ?? !! ?? ??

Hallo,
In Pluszylinderschreibweise, wie Deine anderen Daten:

R +1,5 sph +0,25 zyl A 5 Add.1,75
L +2,5 sph +0,75 cyl A 178 Add. 1,75

Du siehst, die Achse ist nahezu gleich.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Tobias Lachenmaier
Verbunden: 2. Februar 2010 - 19:15

Hallo zusammen,
ich bin schon länger ein Mitleser, habe ich aber in diesem Forum bislang noch nicht geäußert.
Mir ist aufgefallen, daß Sabine (micmacbine) anscheinend eine sehr ähnliche Problematik schon einmal hatte, beim Kauf einer Gleitsichtbrille in 11-2008 mit Rückgabe in 12-2008.
Hier der ausführlich diskutierte Thread:
http://optometrieonline.de/node/4403

@micmacbine
Haben sie den 2.Optiker, auf die Problematik mit der 1.Gleitsichtbrille hingewiesen, denn so wie ich es verstanden hatte, haben Sie die 1.Gleitsichtbrille erstattet bekommen.
Fragen über Fragen Wink

Ich, in meinem Geschäft bin froh, wenn mich Kunden auf Probleme mit Vorgängerbrillen hinweisen, da man dann im Vorfeld bereits anders "reagieren" kann, bzw. gewisse Problematiken im Vorfeld ausschliessen kann.

Grüsse

Tobias Lachenmaier

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

@ Gika

Hallo, danke für weitere nützliche Tips. Gut, ich werde wohl besser den RA aufsuchen. Übrigens hatte ich zwar erheblichen (auch finanziellen) Aufwand, aber durchsetzen möchte ich in der Hauptsache nur eines: Die WANDLUNG! Endlich einen neuen AO, endlich eine intakte Brille!

@ Eberhard

Hallo und danke, okay, verstehe jetzt bzgl. Achse.
Aber die Werte insbesondere LINKS sind doch wohl stark abweichend, oder? Eine Differenz von 1,0 (AO und Arzt) scheint mir doch recht viel!

@ Tobias Lachenmaier

Hallo Herr Lachenmaier,


Haben sie den 2.Optiker, auf die Problematik mit der 1.Gleitsichtbrille hingewiesen, denn so wie ich es verstanden hatte, haben Sie die 1.Gleitsichtbrille erstattet bekommen.

ja, schon im Eigeninteresse habe dies erwähnt und die Vorgehensweise evt. ähnlich auftretenden Schwierigkeiten erfragt. Abgesehen von dem Hinweis auf die Verträglichkeitsgarantie antwortete am mir (sinngemäß):
"Einen solchen Fall habe wir hier noch nicht gehabt. Unzufriedenheit ist bei uns eigentlich ausgeschlossen."

Demnach bin ich also in diesem renommierten, altehrwürdigen Familienunternehmen der erste maulende Kunde...
(Für Leser im Ennepe-Ruhr-Kreis: Geschäft befindet sich in der Altstadt von Hattingen.)

Einen schönen Tag wünscht
Sabine

Bild des Benutzers Tobias Lachenmaier
Verbunden: 2. Februar 2010 - 19:15

Hallo Sabine,
ich hätte noch einen Tipp für Sie, da ich aber keine Lust habe, mir hier die Finger wund zu schreiben, kann ich Ihnen das ganze entweder persönlich sagen, wobei ich glaube, dass Sie aus Wuppertal kommen, und es wäre etwas weit nach München in mein Geschäft, alternativ können Sie mich gern anrufen, die Telefonnummer sollte anhand meines Profils nicht schwer herauszufinden sein. Ich will hier keine Eigenwerbung machen Wink

Grüsse

Tobias Lachenamier

PS: Lassen Sie sich beim nächsten Brillenkauf das Rückgaberecht schriftlich geben !

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

Hallo zusammen, da bin ich malwieder... mit dem Stand der Dinge:

DANK EURER MITHILFE bin ich ein ganzes Stück weiter!

1. RA der Innung hat mit AO in Hattingen telefoniert - vergeblich.

2. Forum, Google und Navi sei Dank habe ich Eberhard ganz in meiner Nähe (Velbert) gefunden Smile und bin schleunigst zu ihm hin:
Nach umfassenden Test und Messungen erklärte er dem Nicht-Fachmann (mir!) geduldig die Zusammenhänge, bezweifelte, dass ein AO tatsächlich den Lesebereich wegschleift - und wurde eines Besseren belehrt: WEG!
Die Einzelheiten kann ich leider nicht fachgerecht wiedergeben, aber FAZIT ist, dass seiner Meinung nach auch jeder Gutachter zum gleichen Ergebnis käme. DANKE EBERHARD! Das führte zu

3. Telefonat mit AO Hattingen: Frage, ob Rücktritt (lt. Herrn Advokat heißt das nämlich nicht mehr Wandlung) auf die "nette, einfache Art" oder per RA gewünscht sei. Antwort: "Kein Rücktritt, weil alles in Ordnung ist!" Aha, ich blöde, alte Simulantin aber auch wieder...!! Somit hatte die lästige Kundin (ich!) gestern

4. einen Termin beim Anwalt. Der schreibt jetzt.

Ich sag' Euch Bescheid, wenn es Erfolg hatte. Aber ich tippe mal, dass es bis zu Gericht gehen wird... >:)

Ciao, bis später
micmacbine

PS: Und wenn das durch ist, habe ich einen neuen Optiker. In Velbert. Denn schicke Brillen hat er übrigens auch!

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Sabine,

herzlichen Dank. Smile und viel Erfolg wünsche ich Dir.

Viele Grüße
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

... ein halbes Jahr später: Sieg! Endlich!

 

Hallo zusammen,

ich möchte das Ergebnis kurz mitteilen, damit evt. mitlesende Betroffene wissen, dass es einer erheblichen Portion Geduld bedarf, wenn man beschließt, die Wandlung einer Brille gerichtlich durchzusetzen.

Im Februar schrieb mein RA den AO an, der sich weiterhin weigerte. Ich weigerte mich auch, und zwar gegen einen Vergleich: Hälfte Erstattung, obwohl ganze Brille nicht okay?! Folglich ging die Sache zu Gericht. Und das dauert ...

Das Gericht bestellt dann endlich irgendwann mal einen Gutachter. Der schreibt an Optiker, RA und mich, benötigt hier und da Unterlagen, der RA schreibt hin und her. Und - schwups - ist ein 1/2 Jahr rum.

Letzte Woche hat nun aber endlich (auch) der Gerichtsgutachter festgestellt, dass die Brille falsch eingeschliffen ist. Brille zurück, Geld zurück (und nicht nur die Hälfte). 

Der Optiker muss nun auch noch das Gutachten und den Anwalt bezahlen. Tja, das hätte er ja billiger haben können...

 

Nochmals herzlichen Dank an Euch alle für Eure Hilfe!

Erleichterten Gruß

Sabine

 

@ Eberhard

Ich hoffe, ich schaffe es noch in den Schulferien nach Velbert zu kommen. Freue mich jedenfalls schon auf eine neue, schicke Brille. Bis dann. Und DANKE!

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Sabine,

Glückwunsch! Ist also dann (rechtlich) so gelaufen, wie man es anhand Deiner Schilderung vermuten durfte und ich vermutet habe.. Gut, dass Du es angegangen bist, nachdem Du auch die (fachlich-optische) Seite abgeklärt hast!

Und mit 1/2 Jahr liegst Du gut in der Zeit! Oft dauern solche Prozesse erheblich länger!

Nur aus Interesse: Habt Ihr gleich auf Rücktritt geklagt (Rücktritt ist natürlich der Fachbegriff, denn den Begriff "Wandlung" gibt es seit der Schuildrechtsreform nicht mehr; da er aber (mehr oder weniger) das gleiche bedeutet, verwende ich ihn weiter, wenn "Laien" (sorry!) ihn verwenden) oder ein selbst. Beweisverfahren angestrengt, nach welchem der Optiker anhand des Gutachterergebnisses eingelenkt hat? 

hehe und mit einem hast Du sicher recht.. Einsicht ist manchmal billiger Wink ..

 

LG Gika Smile

 

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers micmacbine
Verbunden: 20. November 2008 - 11:26

Hallo Gika,

ja, es lief so, wie Du gemeint hattest.

Ach ja, stimmt: Rücktritt statt Wandlung - habe ich doch selber im letzten Beitrag noch geschrieben. Da habe ich wohl doch noch den "alten" Begriff im Kopf. Na, wenn meine Brille besser wäre, hätte ich vorher nochmal nachgelesen Wink

Zu Deiner Frage: "Antrag im selbständigen Beweisverfahren". So steht es zumindest im Schreiben des RA an das Amtsgericht. Wäre die andere Variante auch möglich / besser gewesen?

Nachtrag: NOCH habe ich das Geld nicht zurück! Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass man sich gerne noch weiter streiten möchte... Obwohl der Anwalt meinte, da wäre der Optiker aber dumm, denn das Gericht würde dann ja nach Sachlage (also Gutachten) urteilen.

Aber als dumm hat er sich ja bereits ausreichend erwiesen. Insofern ist tatsächliche Freude erst angebracht, wenn ich das Geld "in der Hand" habe - oder meinetwegen auf dem Konto.

Vielen herzlichen Dank auch nochmal an Dich!

LG, Sabine

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Sabine,

 

ich hätte (nach der mir bekannten Sachlage) genauso gehandelt wie Dein Anwalt! Das war absolut vernünfitges Vorgehen in dem Fall! 

Jetzt kann der Optiker entscheiden.. Entweder er "beugt" sich dem Gutachten und handelt entsprechend.. oder er lässt es drauf ankommen.. Wenn er vernünftig ist, nimmt er schnellstens die Brille zurück und erstattet den KP...

 

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)