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Gast (nicht überprüft)
Fehlerhafte Refraktion?

Guten Tag,

zu folgendem Sachverhalt möchte ich um Informationen aus diesem Forum bitten

Ich bin 55 Jahre alt. Bis zur Jahresmitte 2ooo trug ich eine Bifokalbrille mit den nachstehenden Werten, mit denen ich - in die Ferne - eine gute Korrektur erzielte

rechts Zwei-stärken SPH +1.00 CYL -0.50 Achse 105 Add 2.25
links Zwei-stärken SPH +1.75 CyL -0.75 Achse 105 Add 2.25

Weil altersbedingt die Leseleistung nicht mehr optimal war, ließ ich mir Anfang Juli 2000 von einem Augenarzt eine Gleitsichtbrille verschreiben, und zwar mit folgenden Werten

rechts Mehr-stärken SPH +0.50 CYL -0.25 Achse 90 Add 3.00
links Mehr-stärken SPH +0.75 CYL -0.25 Achse 0 Add 3.00

Leider erziele ich mit dieser Brille sowohl in die Ferne als auch in die Nähe deutlich schlechtere Sehleistungen. - Bei diesen Gleitsichtgläsern handelt es sich übrigens um hochwertige deutsche Markengläser zum Glaspreis von 550,00 DM pro Stück.

Da ich einen Refraktionsfehler durch den Augenarzt vermutete, habe ich inzwischen durch ein renommiertes optisches Institut im Dezember 2000 eine erneute Refraktion vornehmen lassen. Dabei ergaben sich nach einer sehr sorgfältigen Untersuchung folgende Werte

rechts SPH +2.00 CYL -0.50 Achse 110 Add 2.00
links SPH +2.00 Cyl -0.25 Achse 110 Add 2.00

Meine Anfragen lauten nun

1. Ist von einem Refraktionsfehler durch den Augenarzt Anfang Juli 2000 auszugehen?

2. Wäre ein eventueller Refraktionsfehler dem Augenarzt anlastbar mit der Folge, dass mir Ansprüche auf Ersatz der unnötig aufgewandten Kosten für die nicht passenden Gläser (ca. 1100,00 DM) zustünden?

3. Mit welchen Gegenargumenten seitens des Augenarztes habe ich vermutlich zu rechnen und wie kann ich diese widerlegen?

Für entsprechende Informationen / Argumentationshilfen darf ich mich schon jetzt vielmals bedanken.

Der ganze Vorgang wird mir jedenfalls eine Lehre sein Bei allen zukünftigen Brillenkäufen werde ich die vom Augenarzt erstellen Verordnungen stets vom Optiker nochmals überprüfen lassen durch eine Nach-Refraktion.

Falls jemand nicht in dieses Forum schreiben, sondern mir persönlich antworten möchte hier ist meine Internet-Adresse lupine@freenet.de

Wolfram Göpfert

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Verbunden: 23. Mai 2000 - 0:00

Hallo Wolfgang,

da sich die Refraktionswerte des optischen Instituts (?) deutlich von den augenärztlich verordneten Glaswerten unterscheiden kann eventuell von einem "Refraktionsfehler" des Augenarztes ausgegangen werden.

Du schreibst leider nicht, wie gut/schlecht die Sehleistung mit den vom optischen Institut ermittelten Glasstärken war, ich nehme aber einfach mal an, daß sie besser war.

Bei meiner vorsichtigen Schreibweise (kann, eventuell..) merkst Du schon die gewisse Brisanz Deines Falls (und leider auch vieler, vieler vergleichbarer).


Zu Deinen Fragen

1.) Ob es sich um einen Refraktionsfehler des Augenarztes handelt, läßt sich nicht mehr nachvollziehen, da es (theoretisch) möglich ist, daß sich Deine Sehlstärke von Juli bis Dezember grundsätzlich verändert hat.

Hier hast Du leider schlechte Karten !

Besser wäre gewesen, Du hättest bereits im Juli/August die Gläser prüfen lassen.


2.) Aus dem oben genannten Grund wird der Augenarzt wohl kaum die Kosten für die Gläser übernehmen (müssen).

Aus einem Gespräch mit einem Augarzt bzgl. des selben Sachverhaltes, habe ich erfahren, daß es für Augenärzte zwar eine Versicherung gibt (leider gibt´s so was nicht für uns Optiker), welche für Schadensregulierungen ("Ärztepfusch") eintritt, ABER durch ein Gutachten müsste dem Arzt hierbei grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden...


3.) Die häufigen Gegenargumente reichen von Durchblutungsstörung über "vom Optiker falsch zentriert" bis unendlich.

Zu widerlegen sind diese Dinge fast nicht.

Machen wir´s kurz Pech gehabt.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-
keit bleibst Du auf den Kosten für die Gläser sitzen.


UND JETZT NOCH EIN ABER

Deine Idee die Refraktionswerte des Augarztes bei zukünftigen Brillenkäufen durch Optiker nachprüfen zu lassen ist zwar gut, uns Optikern aber leider noch nicht einmal erlaubt !!

Wir sind gesetzlich gehalten augenärztliche Verordnungen weder zu überprüfen noch abzuändern !!

Daraus solltest Du (und alle anderen) die Konsequenz ziehen und die Glasstärke von vorn herein von Deinem Optiker prüfen und messen zu lassen, um die von Dir beschriebenen Fälle der Schadensregulierung zu vereinfachen.

Denn mit Deinem Optiker findest Du bestimmt eine für Dich befriedigende Lösung wenn mal bei der "Optiker-Messung" die Stärke (...) nicht stimmt.

Es geht also nicht darum "wer misst was besser aus..." sondern, wo hat es der Kunde/Patient leichter und einfacher, wenn mal was schief geht, und das tut es bei uns Optikern auch mal, da wir schließlich auch keinen Heiligenschein hinter uns herschleifen und daher vielleicht eher mal zu unseren Fehlern stehen.


Für gestzlich Versicherte ist im Übrigen die Leistung der Krankenkasse gleich hoch (niedrig) egal, ob eine Brille vom Augenarzt oder vom Optiker bestimmt wurde.


M.f.G
York Milchraum, Brillengalerie Mühlacker

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Gast (nicht überprüft)

Hallo York,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Um meine Anfrage nicht zu kompliziert zu gestalten, hatte ich nicht aufgeführt, dass ich bereits im September 2000 die neue Brille, mit der ich nur schlechter sehen kann als mit der im Juli 2000 verschriebenen, in der Praxis des Augenarztes reklamiert habe. Er hat mir daraufhin die gleichen Fern-Werte wie aus meiner ursprünglichen, schon mehrere Jahre alten Brille wieder verschrieben!

Um aber das Risiko einer zweiten "Falschanfertigung" auszuschließen, habe ich mich ohne erneute Brillenanfertigung erst einmal um die Refraktion in dem "optischen Institut" bemüht, die aus Termingründen jedoch erst im Dezember 2ooo stattfinden konnte. Gleich im Januar 2001 habe ich dann bei dem Augenarzt nochmals schriftlich reklamiert, bis heute hat er mit keiner Silbe geantwortet.

Jetzt werde ich ihm "massiv auf die Pelle rücken müssen", damit er sich überhaupt mal rührt. Nach meiner Einschätzung liegt sein Schweigen an der Grenze zur Standeswidrigkeit.

Nochmals vielen Dank für dein Posting,
mit freundlichen Grüßen

Wolfram Göpfert

Bild des Benutzers York Milchraum
Verbunden: 23. Mai 2000 - 0:00

Hallo Wolfram,

viel Erfolg bei Deiner "Re-aktion" bzgl. der evtl. falsch gemessenen Brille.

Gib´ bitte hier im Forum Bescheid, wie der Verlauf und das Ergebnis der "Verhandlungen" verlief, da dies bestimmt für viele Brillenträger und Optiker von Interesse ist.

Um weitere Schreiben (...) an Deinen Augenarzt zu kräftigen, kannst Du (mit einem Entsprechenden Vermerk im Anschreiben an den Arzt) eine Kopie Deiner Briefe an den "Berufsverband der Augenärzte e.V." (www.augeninfo.de) sowie den "Zentralverband der Augenoptiker" (www.zva.de) senden, bzw. diese direkt angehen.

Vielleicht hilft das was.

M.f.G.
York Milchraum
Brillengalerie, Mühlacker



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