Hallo zusammen,
da von meinem nicht ganz zwei Jahre alten Brillengestell der Lack abgeplatzt ist, reklamierte ich das heute beim Optiker.
Es hieß, das gleiche Gestell sei nicht mehr zu beschaffen, ich könne mir aber ein gleichwertiges im Geschäft aussuchen, in das die Gläser dann eingesetzt werden.
Gesagt, getan - ich wurde fündig. Das neue Gestell ist allerdings um 20% preisgünstiger als das alte. Auf meine Frage, was denn mit dem Differenzbetrag sei (...ich bräuchte eigentlich auch noch ein neues Gestell für meine Ersatzbrille, welches ich mir sonst dort noch gesucht hätte, und für welches der Betrag auch noch ausgereicht hätte) bekam ich die Antwort, das könne man mir nicht verrechnen, da das Umbauen der Gläser ja Arbeitsleistung sei, die bezahlt werden müsse, da es sich beim neuen Gestell um ein randloses handelt und das Einschleifen meiner vorhandenen Gläser ja auch Arbeit wäre, die bezahlt werden muß.
Irgendwie begreife ich diese Aussage nicht. Wenn ich mir eine neue randlose Brille kaufe, muß ich doch auch nicht extra fürs Einschleifen dazubezahlen.
Laut Gesetz habe ich auf alles, was mir innerhalb von 2 Jahren nach Kaufdatum ohne eigenes Verschulden und nicht durch normalen Verschleiß kaputtgeht, volles Umtauschrecht.
Gibt es da bei Brillen Sonderregelungen?
Und habe ich evtl. eine Chance, statt eines neuen Gestells einfach nur mein Geld für das Gestell erstattet zu bekommen?
(Aus diversen Gründen in punkto Reparaturen etc. habe ich ein ungutes Gefühl beim Gedanken an die Anfertigung einer randlosen Brille in diesem Geschäft - immerhin haben die Jungs mir schon mal ein Kunststoffgestell kaputtgeschmort und ich habe im Geschäft auch mal mitbekommen, wie jemand eine schief eingeschliffene Randlosbrille reklamierte und Mords-Diskussionen deswegen hatte...).
7. Januar 2006 - 18:37
#1
Brillen-Reklamation/ Erstattung des Kaufbetrages?
Hallo Blindhuhn,
der Optiker hat sich schon korrekt verhalten. Hättest Du eine fast gleiche Brille ausgesucht, wären keine Umbauarbeiten entstanden, aber gerade bei einer Bohrbrille ist der Arbeitsaufwand ungleich höher.
Wichtig ist allerdings, daß er Dir das vorher auch so gesagt hat. Wenn nicht, hast Du die besseren Karten.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo,
Reklamation hin oder her... Ich denke wenn die Brille schon fast 2 Jahre alt ist muß man hier auch noch die Nutzungsdauer mit berücksichtigen. Ich finde der Optiker hat sich korrekt verhalten.
Gruß