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Bild des Benutzers Mutti
Verbunden: 5. September 2002 - 0:00
Ärger mit der Augenprüfung

Es ist immer wieder das gleiche Der Augenarzt prüft die Augen, der Kunde kommt mit dem Rezept zum Augenoptiker, der fertigt die Brille und der Kunde hat Sehbeschwerden.
Eine Augenprüfung (Refraktion) durch den Augenoptiker ergibt eine andere Sehstärke.
Nun gibt es rechtliche Probleme, wenn man das Problem ordnungsgemäß lösen will.
Eigentlich muß der Patient mit dem Augenprüfer Kontakt aufnehmen und ihm den Mißerfolg schildern. Traumhaft wäre, dieser würde eine neue Verordnung ausschreiben und somit die neuen Werte "ordinieren". Statt dessen wird es meist ein K(r)ampf. Der Augenarzt sagt die Brille wäre fehlerhaft gefertigt und der Augenoptiker sagt die Augenprüfung stimmt nicht. Wer kommt dann für den Schaden auf?
Wird dann ein neues Rezept vom Augenarzt geschrieben, hat das mehrere Konsequenzen
1. Die Solidargemeinschaft der jeweiligen Krankenkasse zahlt ein zweites Mal die Kassensätze zur Brille des Kunden.
Dabei handelt es sich um seinen Fehler, den er oder seine Berufshaftpflichtversicherung
bezahlen müßte.
2. Der Augenarzt gesteht durch das neue Rezept seinen Fehler ein. Darum müßte er auch die Fehlinvestition des Kunden, die ja auf seinem Rezept beruht, bezahlen.
Leider läuft es meist unerfreulicher ab, als einem lieb ist.
Schuld sind die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Augenärzten und Augenoptikern. Der Augenarzt stellt sich meist auf den Standpunkt, seine Augenprüfung wurde nach den Angaben des Kunden/Patienten gemacht. Daher trägt dieser die Verantwortung für das Ergebnis.
Der Augenoptiker muß das Augenprüfen so beherrschen, daß er erkennt, wann die Angaben unsicher sind und wann nicht. Ja sogar wenn der Kunde den Augenoptiker absichtlich in die Irre leiten wollte, müßte der Augenoptiker dies erkennen. Letzlich übernimmt der Augenoptiker die volle Verantwortung für die erfolgte Augenprüfung.

Doch was tun, wenn der Kunde nicht weiß, wem er glauben soll? Er rennt wie ein Ping-Pong-Ball zwischen Augenarzt und Augenoptiker hin und her und wird wütend.
Oft wird von Augenärzten eine ganz überraschende andere Begründung für die "fehlerhafte" Arbeit des Augenoptikers hervorgebracht. Sind Bifokalgläser ordiniert und der Kunde läßt sich Gleitsichtgläser machen, fühlt sich der Augenarzt aus der Verantwortung genommen. Genauso bei dunklen Gläsern, die sich der Kunde mit seinem "hellen" Rezept machen läßt oder bei Bifokal statt zwei Brillen und umgekehrt.
Dabei ist es rechtlich nicht in Ordnung die Refraktion des Augenarztes von vorn herein anzuzweifeln und durch eine eigene Bestimmung zu ersetzen. Auch gegenüber der Krankenkasse wäre das nicht in Ordnung, weil die Augenprüfung 2x abgerechnet werden würde.

Das der Augenoptiker recht hat, kann er nur beweisen, indem er dem Kunden die neuen, von ihm festgestellten Werte in die Brille des Kunden einbaut. Der Kunde sieht nun, daß der Augenoptiker recht hat. Aber 2x bezahlen wird er deswegen noch lange nicht. Fast kein Kunde ist bereit, die zweiten Gläser auch noch zu bezahlen und danach rechtlich gegen den Augenarzt vorzugehen, um die ersten Gläser bezahlt zu bekommen.
Geht der Kunde zur Augenoptiker-Innung und zu deren Gutachter, bekommt der Augenoptiker, der Innungsmitglied ist meist den Maulkorb umgehängt und wird um Stillschweigen und diskretes AusderWelträumen
der Angelegenheit gebeten. Das heißt im Klartext Mach deinem Kunden die Brille noch mal und richtig und kostenlos. Schweige zum Augenarzt. Lächle zum Kunden. Sorge vor allem dafür, daß zwischen Augenärzten und Augenoptikern nicht noch mehr Frust auftritt, als ohnehin in der großen Berufspolitik dieser beiden Berufe schon vorhanden ist.
Dagegen möchte ich mich wehren. Ich bin dagegen, daß die Solidargemeinschaft der Versicherten zweite ausgeschriebene Rezepte akzeptieren soll, die in diesem Zusammenhang oft ausgeschrieben werden. Ich bin dagegen, daß der Augenoptiker den Maulkorb bekommt.
Ich verstehe, daß das Thema mit dem Kunden möglichst so erörtert werden muß, daß der Frust, den er ohnehin schon hat, nicht noch vermehrt wird. Bezahle ich die zweiten, richtigen Gläser, kommen dem Kunden aber womöglich ganz andere Gedanken, als mir lieb sind. Er könnte denken Kuck an, das kann er sich also leisten. Oder Der würde das doch nie bezahlen, wenn er nicht auch Mitschuld an der unbrauchbaren Brille hätte.
So entsteht praktisch ein eingestandener, weil bezahlter Fehler.
Und die Aussicht, daß der Kunde mich für sooo reich hält, daß ich die ganzen Fehlrefraktionen der Augenärzte bezahlen könnte, gefällt mir auch nicht - zumal es nicht der Wahrheit entspricht.

Es gäbe noch viel dazu zu schreiben. Fallbeispiele und Auseinandersetzungen können vielfältig dazu betrachtet und besprochen werden. Aber meine Frage und durch meinen Beruf inzwischen die Frage meines Lebens ist Wie kann ich mit dieser Situation umgehen, ohne den Frust und den Ärger zu mehren und die ganze Sache zu Ende bringen, so daß der Kunde sieht und glücklich ist, ich die Gläser 1x bezahle und der Augenarzt vielleicht sogar positive Rückschlüsse aus der Sache ziehen kann. (Träum)
Hat vielleicht jemand von Euch noch eine zündende Idee, wie man dieses Thema mit Würde behandeln kann?


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Beste Grüße von Mutti

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo,

dieses Thema von Kundenseite, wäre sehr wichtig aufzuarbeiten.
Dieses Thema von Optikerseite zeigt mangelnde Selbstständigkeit!

Entschuldigung - Aber meine Meinung.

Nachsatz zur Hilfestellung
Ich darf als AO nur einen Auftrag annehmen und ausführen, wenn ich sicher bin, dass alles passt! Kann ich die Verantwortung bei nicht von mir bestimmten Messdaten übernehmen? Ja, mit Einschränkungen – Auf die Quelle kommt es an!
In allen übrigen Fällen habe ich die Verantwortung vor! einer Anfertigung zu regeln! So handeln wir.

Viele Grüsse

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Burkhard Schlinkmann
Verbunden: 7. November 2000 - 0:00

hallo mutti,
wir regeln dies praktisch so
kurze anamnese bei der rezeptabgabe.
rezeptwerte werden in eine AIDA-Systembrille
mit fernkorrektion zusammengesteckt.
dies klappt nich in jedem fall, aber haeufig gibt der kunde bei falschen rezepten schon andieser stelle an, das da was nicht stimmt.
also hast du einen grund nachzukontrollieren.
dabei machst du dich nicht strafbar.
es gibt kollegen, die nehmen kein augenarztrezept mehr an!

gruss burkhard

Bild des Benutzers Mutti
Verbunden: 5. September 2002 - 0:00

Danke für die Antworten an Mosch und Schlinkmann!
Sicher, ja ! Man klärt es vorher.
Vielleicht ist Berlin wieder ein bischen anders dadurch, daß wir hunderte von Augenärzten haben und die Kunden auch nicht nur Stammkunden, wie es vielleicht in kleineren Orten eher der Fall ist. Man weiß also oft nicht so genau, ob man dem Rezept dieses jeweiligen Arztes trauen kann.
Und die Kunden reagieren bei nochmaliger Augenprüfung oft skeptisch. "Sie wollen doch nicht das Prüfergebnis meines Augenarztes in Frage stellen, oder?" Es ist daher oft nicht so einfach.
Ich hatte auch schon Anrufe von Ärzten, die sich beschweren, ich hätte mich über ihre "Ordination" hinweggesetzt. In einem Fall, wo ich erstmalig 2,0 Zylinder und somit den Grund für die immernoch mangelnde Sehfähigkeit des Kunden finden konnte, fühle ich mich natürlich schuldlos. Leider häufen
sich solche Fälle...


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Beste Grüße von Mutti