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Gast (nicht überprüft)
Augenprüfung, Werte mitgeben oder nicht?

Hallo zusammen!

Wie ist das eigentlich wenn der Optiker eine Augenprüfung gemacht hat und der Kunde möchte keine Brille, aber die Werte mit haben. Müßen die Werte dann raus gegeben werden oder nicht?

Gruß

Bild des Benutzers augenblicker
Verbunden: 29. September 2005 - 0:00

hallo michael,
wie die sache rechtlich aussieht, weiss ich auch nicht, aber ich würde es so handhaben
wenn die augenprüfung kostenlos erbracht wurde, eben zum unmittelbaren zweck der brillenanfertigung, würde ich die werte nicht rausgeben. wenn die augenprüfung gegen entgeld erbracht wurde, hat der kunde ein recht auf das ergebnis.

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einen schönen tag noch !
augenblicker

Bild des Benutzers Dieter Mattern
Verbunden: 25. April 2000 - 0:00

Wenn die Refraktion als Dienstleistung verkauft wurde gehören die ermittelten Werte
sauber und verständlich dokumentiert dem Kunden.

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Dieter Mattern M.S.(USA)
Optometrist
Master of Science in clinical Optomery(USA)
und Augenoptikermeister

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Gast (nicht überprüft)

Und wenn der Kunde eine Brille bestellen möchte und der Optiker verweigert das? Ist mir schon passiert! Davor wurde die Messung kostenlos durchgeführt.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo I-user,

was hat der Optiker verweigert, die Brille zu fertigen oder Dir anschließend die Werte auszuhändigen?

Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Gast
Gast (nicht überprüft)

Beides. Er hat mich eindringlich nach drau

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten einwilligen.
Dies war hier, aus welchen Gründen auch immer, nicht der Fall. Dieses Geschäft wird i-user -wohl zu Recht- nicht mehr aufsuchen.

Was Dieter Mattern schrieb, ist Fakt.

Bei unverbindlichen (kostenlosen) Sehtests ist zwar das Ergebnis als Wertangabe dokumentierbar. Ob ein Kollege diese Festlegung im Regressfall in barer Münze ausbezahlt, kann Kummer bereiten.

Kostenlose Sehtests können eine sehr teure (s.o.) Werbemasche für den Kunden, aber auch für den Anbieter, sein. Ehrliche und saubere Arbeit hat immer Ihren Preis.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Mistral
Verbunden: 31. August 2004 - 0:00


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Bei unverbindlichen (kostenlosen) Sehtests ist zwar das Ergebnis als Wertangabe dokumentierbar. Ob ein Kollege diese Festlegung im Regressfall in barer Münze ausbezahlt, kann Kummer bereiten
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Ich befürchte das der Optiker in Regress genommen wird, der diese Daten ermittelt hat. Ob für den Kunden kostenlos oder nicht.

Wenn der Kunde den Test bezahlt, stehen ihm die Werte zu. Der Optiker haftet auch für diese Ermittlung.

Wenn der Kunde den Test nicht bezahlt, bekommt er auch nichts. Denn sonst würde der Optiker womöglich für eine kostenlose Refraktion hinterher noch in Regress genommen werden. Und zusätzlich weitere Zeit investieren.

Viele Grüsse

Mistral