Ich war bei meinem Augenarzt, um mir eine neue Bifocalbrille ausmessen zu lassen, da ich merkte, die Nahsehwerte stimmten nicht mehr. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Weitsicht geprüft und der Arzt hat auch für die Weitsicht höhere Werte in das Rezept geschrieben. Nun habe ich die fertige Brille (mit hochwertigen Kunststoffgläsern, dopp. gehärtet u. entspiegelt !) erhalten und stellte fest, dass die Weitsicht nicht stimmt Ab 25 m ist alles leicht verschwommen, was mit meiner alten Brille nicht war. Ich bin gestern zu einem Optiker gegangen und habe Brillengläser und meine Augen erneut ausmessen lassen. Ergebnis Die verordneten Gläser entsprechen genau der Stärke des Rezeptes - aber Meine Weitsicht ist nicht korrekt ausgemessen worden Sie ist zu stark angesetzt.
Meine Frage Muß der Augenarzt mir die Kosten für diese Gläser erstatten ?
18. März 2003 - 8:20
#1
Verordnete Brillenwerte sind falsch - was nun ???
Hallo, Margreth!
Das ist eigentlich mein Lieblingsthema. Man kann sich darüber so herrlich aufregen. Diese Prüf-Fehlschläge führen zu jenem Frust beim Kunden, den wir uns alle nicht leisten können. Leider ändert sich trotzdem nichts an dieser Misére.
Ein paar Tage vorher hatte der Besucher "flidais" ein gleiches Problem. Da sind auch schon viele Aspekte eines solchen Falles durchgesprochen worden.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß Augenärzte bei Schwierigkeiten ihrer Patienten mit der neuen Stärke den Standpunkt vertreten, die Stärken basieren auf den Angaben des Patienten. Sind die Stärken nicht korrekt, waren eben die Angaben des Patienten nicht korrekt.
Augenoptiker denken da anders. Sie fühlen sich voll verantwortlich für die von ihnen gemessene Stärke und ändern sie, wenn sie nicht korrekt sein sollte (Kommt bei uns vielleicht 1x im Jahr vor). Schließlich haben Augenoptiker immer die Möglichkeit, die Augenprüfung abzulehnen oder zu vertagen, wenn sie heute keine sicheren Werte dabei herausbekommen. Es gibt auf jeden Fall genug Möglichkeiten das Prüfergebnis zu kontrollieren und abzusichern.
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Beste Grüße von Mutti
Hallo Mutti !
Danke für Deine Antwort.
In Zukunft werde ich also zum Ausmessen der Augen zum Optiker gehen und bin so um eine teure Erfahrung reicher geworden !
Gruß Margreth
Hallo, Margreth
in solchen Fällen kann ich als Optiker vom Glashersteller in den meisten Fällen Kulanz erwarten, das hängt aber von der Geschäftsverbindung ab. Das bedeutet, daß ich 50 % Nachlaß bei einer Falschverordnung erhalte, die ich dann meinem Kunden weitergeben kann.
Gruß
Eberhard Luckas
Viele Grüße
Eberhard