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Bild des Benutzers wooki
Verbunden: 25. September 2005 - 0:00
OP für WF, AA und Krankenkasse

Hallo,
unser Sohn Patrick, 11 Jahre, hat am 27 Okt. in Berlin bei Dr. W. einen Vorstellungstermin.
Aktulelle Abweichung 26 cm, Prismen rechts P10,55 B180 und links P15,74 B349. Angefangen haben wir im Okt 04 mit rechts P2,54 B0, links P2,50 B0. Brille kann keine dickeren Gläser mehr fassen.

Wir haben von meiner Krankenkasse BKK-Pfalz die Aussage, daß weder zu den Brillengläsern noch zur OP etwas bezahlt wird, wenn keine Kassenärztliche Verordnung eines AA vorliegt. Die Kosten für Psychologen, Tests im Klinikum usw. wurde alle anstandslos bezahlt.
Wir haben u.a. Osteopathie, Kinesiologie, Homöopathie, Logophädie, und allerlei Kinderärzte ausprobiert/versucht. Jedoch ohne merklichen Erfolg. ADHS war das Stichwort.

Wir hatten bei zwei AA unser AH Erlebnis, daß WF nur als Scharlatanerie und Abzocke bezeichnet wurde und die unseren Optiker in Heppenheim anzeigen wollten. Die maßgeblichen Erfolge der Brille konnten von den AA nicht erklärt werden. Der eine hatte eine Optometriestin, die etwas feststellte, was er aber auch ignorierte.

Jetzt zu den Fragen.
1) Wo finden wir einen Augenarzt, der offen zur WF steht und im Raum Rheinland-Pfalz, möglichst rund um Ludwigshafen praktiziert.
2) Welche Erfahrungen haben andere mit den ges. Krankenkassen, sowie Zusatzversicherungen, bez. der Kostenbeteiligung.
3)Reicht eventuell eine Einweisung zur OP vom Hausarzt, der würde diese geben.
4) Wer versorgt mein Kind nach der OP, falls Komplikationen auftreten würden?
5) Können wir davon ausgehen, daß es nach der ersten OP OK ist, oder muß mit weiteren OP'S gerechnet werden.

Danke für Eure Beiträge

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Hi Wookie,

das bisher noch niemand geantwortet hat liegt vermutlich vor allem daran, dass die "Fachfrau" in Sachen Selbsthilfegruppe, nicht da ist, weil sie krank ist...

Ich bin sicher, Franziska wird Dir dazu noch was schreiben, wenn sie wieder fit ist.

Obgleich ich von den anderen Mods hier grad doch ein bisschen enttäuscht bin, ich hätte doch ein Statement erwartet. Und da das eigentlich untypisch ist, möchte ich für sie mal in die Bresche springen und vermuten, dass Dein Posting schlichtweg überlesen wurde...

Leider ist das was Du schreibst in unserem fortschrittlichen Land immer noch praktizierter Alltag *seufz*.
Schreibst Du an den Berufsverband oder die Kammer, kriegst Du nicht mal ne Antwort.
Ist einfach ätzend. Geld versaut den Charater, da bleiben Ideale schon mal für auf der Strecke.

Wäret Ihr bereit, bis Trier zu fahren?

Ansonsten schau mal auf der Seite
www.selbsthilfegruppe-Winkelfehlsichtigkeit.de

Das ist die Seite von Franziska und dort gibt es Adressen, die Euch vielleicht weiterhelfen.

LG
Kerstin

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

manchmal muss auch ein Mod überlegen, was er nun schreiben soll und darf.

Wir haben nun mal das Problem, daß wir als Augenoptiker/Optometristen zwischen 2 Stühlen sitzen, nämlich einerseits die betroffenen Kunden und andererseits die Ärzteschaft.

Es ist allgemein bekannt, daß Winkelfehlsichtigkeit keine Krankheit ist. Trotzdem haben :wink:elfehlsichtige Menschen Symptome wie bei verschiedenen Erkrankungen.
Daraus jetzt die Forderung zu stellen, daß die Krankenkassen für diese Nicht-Erkrankung zuständig seien, ist nicht korrekt.
Versteht mich nicht falsch, ich will nur die Rechtslage klarlegen. Daß die meisten Augenärzte (leider sind es nur wenige), die nach WF operieren, das nur privat abrechnen, ist dadurch verständlich, oder?
In dem Fall, wo die Augenärzte aus der WF eine Pathophorie machen (Neuschöpfung als Gegenpol zur WF) wird aus dem optischen Messfehler leicht ein pathologischer. Achtung Sollte die WF als pathologisch anerkannt werden, wird kein Augenoptiker mehr in dieser Sache tätig werden dürfen!!!!
Es ist aber höchstrichterlich geklärt worden, daß die WF ein Bildlagefehler ist (wie Kurz-oder Weitsichtigkeit auch) und nicht mehr.


Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo, miteinander

... und manchmal schaut auch der Mod. nicht täglich ins Forum, da er auch andere Aufgaben hat.

Zu "Patrick", hier scheint doch erstmal alles auf gutem Wege zu sein.
Viel Geld wurde von KK investiert, viel Zeit und Geld von den Eltern, und vielfach ohne nennenswerten Erfolg!

Nun gibt es Überlegungen wegen der weiteren Kosten. Dies ist sicher legitim, aber der Kollege in Heppenheim hat bislang wohl sehr gut gearbeitet und (mit Dr. Wulff) auch sehr gute Empfehlungen gegeben. Ich denke, dass man in der Sache nicht mehr zurück möchte.

Die Schwierigkeit, die jetzt noch besteht, liegt im Detail und ist im Internet schwierig zu formulieren, der Grund dafür ist in der Fragestellung schon benannt. (Klageandrohung) Wie soll ein Nichtmediziner öffentlich etwas darlegen, wozu er rechtlich nicht einmal befugt ist? Dies betrifft OP-Techniken genauso, wie Behandlungswege, etc.

Ich kann nur immer wieder weitergeben, dass jeder Arzt der Augenmuskel-Eingriffe tätigt, im Prinzip eine sehr simple und unkritische OP vornimmt. Diese gehören an den Lehrinstituten sicher zu den Op´s, die als Erste gelernt werden und von Assistenten schon bald alleine durchgeführt werden. Der Grund der niedrigen Honorierung liegt wohl auch hierin.

Andererseits kann ich nach 18 Jahren eigener Beobachtung (u.a. von eigener OP und denselben in der eigenen Familie) weitergeben, dass ich "keinen" Operateur kenne, dem ich mich bzw. einen mir lieben Menschen lieber in dieser Sache anvertraut habe, wie gerade Dr. Uwe Wulff. Die Erfahrungen seiner Arbeit sind nicht nur in meinen Augen einmalig. Ich weiß heute noch nicht, ob ich meine Tätigkeit noch so betreiben kann, wenn er einmal als Operateur ausfällt. Z.Zt. ist noch kein Ersatz in Sicht.

Dies liegt eben nicht an der simplen OP, sondern an der komplexen Vorausberechnung eines Resultates. Hier zeigt sich der Unterschied, und hier ist jeder Arzt im Nachteil, der nicht selber auch auf eine fundierte Augenoptikerausbildung aufbauen konnte und erst recht jeder der MKH nur als Schattendasein oder garnicht pflegt.

Die Erfahrungen haben leider gezeigt, dass Mediziner ohne fundierte Augenoptik im Zweifelsfall anders vorgehen und evtl. auch anders operieren.

Zuletzt Ich gehe an dieser Stelle und grundsätzlich nie soweit zu sagen, dass ein Eingriff von anderer Stelle ausgeführt schlechter sein muss. Hier muss jederman(frau) seiner Verantwortung gegenüber selbst entscheiden und den letztlich möglicher Weise anfallenden Kostenfaktor abwägen.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Franziska Kubsch
Verbunden: 26. November 2001 - 0:00

Nehme über mail mit wooki Kontakt auf.

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Vielen Dank, liebe Mods!

Ich wollte Euch nicht zu nah treten. Ich wollte nur verhindern, dass Wookie sich hier irgendwie blöd vorkommt, schildert sie doch leider die immer wiederkehrenden Sorgen und Erfahrungen von Eltern. Und hier geht es leider wieder mal um ein Kind, das Gefahr läuft, auch noch mit schwachsinnigen Psychopharmaka-Medikamenten (Ritalin) vollgestopft zu werden...
Und ich wollte verhindern, dass Wookie sich von hier aus dann auch noch unverstanden vorkommt.

LG
Kerstin

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers wooki
Verbunden: 25. September 2005 - 0:00

Hallo Miteinander,
erstmal Danke für die Infos.

Das hat uns schon etwas weiter geholfen, auch wenn wir von der finanziellen Seite nichts neues hören.
Daß Dr. Wulff die beste Adresse für die OP ist, beruhigt und bestätigt; daß wir in Heppenheim den richtigen Optiker gefunden haben, ebenfalls. Man braucht als Eltern schon ein starkes Rückrad und manchmal etwas Bestätigung, um nicht aus der Bahn geworfen zu werden.

Wir bleiben in Kontakt und freuen uns auf neue interssante Infos.
Euer Forum und die Homepages waren bisher für uns eine große Hilfe.
Gruss
Wooki / Jürgen und Christine

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Was ich mir überlegt habe...

Ich lese immer wieder, dass freche Ärzte Optiker verklagen. Hat eigentlich schon mal ein Patient einen Arzt verklagt wegen unterlassener Hilfeleistung?
Gipbt es hierfür einen Beispielprozess?

@Wookie Ich meine jetzt nicht, dass DU das machen sollst. ich meinte das eher generell und evtl. als Sammelklage (ggf. über die SHG).

Ich finde, es reicht schon, dass die AA´s nicht unterstützen. Sollen sie wenigstens die engagierten AOs in Ruhe lassen. Und ausserdem nicht noch die Eltern anranzen.

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers Frauke K
Verbunden: 1. März 2005 - 0:00

Hallo Wooki,
wenn Du doch bereits einen Termin beim Dr. Wulf in Berlin hast. Dann stellt er dir doch eine ärztliche Verordnung ausstellen.
Dann zahlt auch deine Kasse die Kosten für eine Brille.
War nämlich selber in Berlin und habe meine Brille komplett von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen!

Auch kann man die Operationskosten -wohl nur anteilig, wegen des hohen Berechnungsfaktors, der Kasse in Rechnung stellen-
Kostenvoraschlag bei der Kasse einreichen...

Glückwunsch zur Ärztewahl! Meine Tochter wurde auch vom Dr. Wulf operiert und das mit Top-Erfolg!!!
Hatten vorher eine ähnliche Odysee(Kinesiologie, Osteopathie, Augentraining bis hin zur Psychotherapie) durchlaufen und wurden sogar von einem Augenärzten privat angerufen um uns vor der Aussage des Optikers (er stellte die Winkelfehlsichtigkeit fest)zu warnen....

Heute bin ich so froh, trotzdem diesen langen, schweren und aufwändigen Weg gegangen zu sein. An der Entwicklung meiner Tochter erkenne ich immer wieder wie "richtig" er war...

In diesem Zusammenhang möchte ich mich an dieser Stelle für die Unterstützung und Hilfe durch Frau Kubschs, Herrn Mosch und Herrn Luckas ganz herzlich bedanken. Ohne ihre Unterstützung wäre ich niemals den Weg so gegangen!

Gruß

Frauke K

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo Frauke K.,

herzlichen Dank für das persönliche Beispiel aus Ihrer Familie.

Dr. med. Uwe Wulff praktiziert schon länger als Privatarzt. Deshalb sind seine Rezepte im Bereich der GKV nicht mehr erstattungsfähig. Da einer Abrechnung über "Berechtigungsschein" direkt über den Augenoptiker nur die ärztl. Diagnose fehlt, habe ich mittels eines Umwegs (Privatverordnung als Anlage) dieselbe als Einzelfallentscheidung für meine Kunden erhalten. Allerdings gibt es hierauf keinen Rechtsanspruch.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Frauke K
Verbunden: 1. März 2005 - 0:00

Hallo Herr Mosch,
ich bin auch Kassenpatientin und war erst im Sommer diesen Jahres in Berlin und habe dort meine ärztliche Verordnung erhalten. Mit der bin ich dann zu meiner gesetzlichen Krankenkasse - und mir wurden ohne Problem die Prismen erstattet.
Der einzige Unterschied bestand in der Form der Abrechnung. Ich habe nicht direkt über den optiker abrechnen lassen, sondern musste einen Kostenvoranschlag mit der Verordnung einreichen. Weil der Dr. Wulf ja Privatarzt ist. Aber trotzdem stellt er doch ärztliche Verordnungen aus. Meine Kasse machte überhaupt keine Problem. Sie sagten mir sogar, dass bereits bei 2 Prismen die Gläser übernommen werden. Und zwar den ganzen Betrag! Natürlich ohne den optischen Zusätzen wie Superentspiegelt und ähnliches. Das zahlt man alleine.
Eine ärztliche Verordnung ist ausschlaggebend für die Erstattung! Ob ein Privatarzt oder ein Kassenarzt sie ausstellt ist dabei unerheblich!!!!
Man sollte sich nicht von einer Angestellten der Kasse abwimmeln lassen.
Ich hatte auch mehrere Sachbearbeiter am Telefon - bis ich einen kompetent dran hatte....
Gruß

Frauke K

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

kannst Du mir mal mailen, bei welcher Kasse Du bist????
Das ist ein echter Wechselgrund...

Mail an Gipsauge@yahoo.de#
danke

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers wooki
Verbunden: 25. September 2005 - 0:00

Hallo Frauke,
das ist doch mal eine gute Nachricht. Danke.
Das mit der Krankenkasse würde uns auch interessieren. Bitte mail an meine Adresse. Siehe Profil.

Danke und Gruss aus der Pfalz
Wooki

Bild des Benutzers Amatheba
Verbunden: 30. September 2005 - 0:00

Guten Abend, bei meinem Sohn (9 Jahre) wurde eine ausgeprägtr Winkelfehlsichtigkeit festgestellt. Er soll eine Prismenbrille tragen und evt. steht eine Op an. Die Infos über Kostenübernahme und ähnliches interessieren mich sehr. Wir planen einen Termin bei Dr. Wulff zu machen. Kann mir jemand sagen wie die Kodsten für eine Erstuntersuchung ca. anzusetzen sind und und und?????
Also noch ganz viele Fragen

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo, Frauke

der Mitarbeiter der KK hat hier eine zwar sicher wünschenswerte, aber fachlich auch sehr angreifbare Haltung eingenommen. Deshalb würde ich diese Info nur über Frau Kubsch (Selbsthilfegruppe WF) weitergeben.

Schriftlich (selbst per e-mail) würde ich eine solche Info nicht streuen. Dies könnte sehr leicht dem Mitarbeiter der KK und folglich auch Ihnen schaden.

Rechtlich darf die GKV nur mit Ärzten zusammenwirken, die dem Topf der GKV beisteuern. Hier liegt das eine Problem. Darüber hinaus gelten noch immer Festbeträge für Prismen (bis 10 cm/m). Wenn hier mehr erstattet wird, wird dies unter den KK als Betrug ausgelegt, da alle erwirtschafteten Überschüsse in einen Sammeltopf fließen sollen, der wieder notleidenden KK zur Verfügung gestellt werden muss. Hier sind andere KK der Feind einer spendableren Kasse und die aktiven Kontrollorgane sind gefürchtet.

Sollte der Prismenwert über 10.0 cm/m pro Glas liegen, handelt es sich dagegen um eine durchaus auch von mir so angewandte Praxis (Berechtigungsschein und Kostenvoranschlag mit ärztl. Verordnung). Hier orientiern sich durchaus etliche Kassen an den tatsächlichen Kosten der Prismenwirkung.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo, Amatheba

Kosten von Privatärzten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, und sollten deshalb mit der Arztpraxis selbst abgesprochen werden.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Frauke K
Verbunden: 1. März 2005 - 0:00

Hallo Herr Mosch,
ich bin mir eingentlich ziemlich sicher, dass der Mitarbeiter der KK sich nicht irrte!
Er selbst rief mich extra zurück - nach dem er sich auch noch innerhalb der Krankenkasse schlau gemacht hat. Auch sagte mein Optiker mir gleiches.
Wichtig ist die ärztliche Verordnung. Die kann sowohl ein Privatarzt als auch ein Kassenarzt verordnen. Das wurde mir sogar so von der KK erklärt, als ich Bedenken bezüglich der Privaten Verordnung hatte.
Auch habe ich in meiner Brille "nur" 4 Prismen!
Der Mitarbeiter hatte sich die Informationen sichlich nicht aus den Fingern gesaugt, sonder nachgelesen. Aber, wie so vieles im Leben, gibt es immer wieder andere Auslegungen....
Ich werde mich deshalb noch mal mit meinem Sachbearbeiter in Verbindung setzen.
Werde wohl auch bis dahin nicht die genaue Bezeichnung meiner Kasse veröffentlichen. Hätte dann ja auch keinen Sinn. Falls er Mitarbeiter doch gesetzlich falsch liegen würde, wäre mit einer Veröffentlichung keinem geholfen....
Gruß
Frauke K

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Schade, mir hätte diese Auskunft sicher was gebracht...

Danke PG, ich bin grad echt sauer. Irgendwie kann man alles mies reden...


Wenn der Mitarbeiter sich hausintern schlau gemacht hat, wird es ihn wohl nicht den Kopf kosten. Ausserdem habe auch ich diese Info, dass ab 3 Gesamtprismen mit ärztlicher Verordnung die Kosten übernommen werden können.

Jetzt soll das alles auf einmal wieder nicht gehen?
Ein Zahntechniker ist auch nicht in der GKV, trotzdem werden nach Kostenvoranschlag Kosten übernommen. Das hat sie doch auch ausfürhlich oben beschrieben, dass der WEG in diesem Fall ein anderer war.


Und, PG, wenn sie da jetzt wieder nachfragt und rumklingelt, werden ihr nachträglich womöglich noch Übernahmen wieder aberkannt, weil das ja nicht gehen KANN? Das hat dann für sie doch auch blöde Folgen, oder?

Wenn ich Frauke wäre, würde ich die Erstattung nehmen und die Klappe halten. Aber ich würde auch meine Kasse weiter empfehlen. So viele hundert Tausende werden da nicht hinwechseln, weil die hier einmal ein paar Prismen übernommen haben...!!!

Kerstin *fragt PG was das soll*

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo, miteinander

auch ich würde bei der KK nicht neu rückfragen, warum auch.

Eure Aufregung dagegen verstehe ich nicht. Immerhin habe ich Fr. Kubsch als Schnittstelle empfohlen, die solche Infos (wohl sicherlich nur mündlich) aber gerne weitergeben wird. Vielleicht wird es ja mal wieder besser, aber z.Zt. sollte man sensibel bei diesem Thema reagieren, zum Nutzen der Sache selbst.

Ich habe heute noch Kunden gehabt, die z.Zt. den Klageweg beschreiten, um für Erwachsene eine Versorgung durch zu boxen, übrigens bei privatärztl. Verordnung einer Prismenbrille.

Jedenfalls ein schönes Wochenende!

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)