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Bild des Benutzers Marion13
Verbunden: 21. Januar 2011 - 10:25
Rezept vom Augenarzt - Werte immer nachmessen lassen?

Hallo,

ich stoße in diesem Forum immer wieder auf Fachleute, die es als eine Selbstverständlichkeit darstellen, dass die Werte des Augenarztrezeptes überprüft werden, bevor eine Brille gefertigt wird. Mir ist dies in über vierzig Jahren bei (umzugsbedingt) mindestens neun verschiedenen Optikern in NRW, Niedersachsen und Hamburg nicht ein einziges Mal angeboten worden (was nicht heißen soll, dass man es nicht auf meinen Wunsch hin gemacht hätte).

Ich wüßte nun gern: Ist es wirklich so, dass die meisten Optiker das ungefragt anbieten (dann habe ich wohl immer die falschen erwischt), und wenn es gemacht wird, trägt das nicht eher zur Verunsicherung der Kunden bei, weil die Werte auch tagesformbedingt anders ausfallen können und man dann gar nicht weiß, welches die richtigen sind?

Viele Grüße

Marion

Bild des Benutzers optimalsehen
Verbunden: 30. November 2005 - 0:00

Hallo Marion,

wenn Du Dein Auto zum TÜV fährst und der Prüfer die Palkette wegen erheblicher Mängel nicht vergibt, musst Du die Kiste bei einer Werkstatt vorstellen. Ich behaupte, dass es keine Werkstatt in Deutschland gibt, die auf GRundlage des TÜV Berichtes eine Reparatur durch führt. Jeder Werkstattmeister prüft selbst, natürlich auf Basis des TÜV Berichtes, was am Auto defekt ist.

Ähnlich verhält es sich bei den Optikern. Wenn ich eine Brille nach ärztlichem Rezept fertige und Du mit dem Ding nicht gut gucken kannst, obwohl die Werte OK sind, beim wem reklamierst Du? Nicht beim Arzt, denn der sagt Dir ganz klar, als Du zur Messung bei Ihm warst, waren die Werte 100%ig in Ordnung, was drei tage später ist, liegt nicht in seiner Gewalt.

Als messe ich die Werte nach und korrigiere sie, wenn ich es für nötig halte. Im Übrigen gibt es eine Urteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen, dass sich mit dieser Thematik befasst hat. Ein Kollege hat nach Augenärztlichem Refraktionsprotokoll eine Brille gefertigt, die Kundin kam nicht klar, der Kollege verweigerte die NAchbesserung, mit dem Hinweis auf das Rezept. DAs Ende vom Lied: Klage vor dem Gericht, Ergebnis: der Optiker hätte die Brille nicht nach der Verordnung anfertigen dürfen, weil sie nicht korrekt und vollständig war.

Was muss laut Gericht nun eine Verordnung enthaltenj, damit sie verbindlich ist?

  • die Glasstärken (stehen meistens drauf - OK)
  • den Hornhautscheitelabstand bei der Messung (steht manchmal drauf - ??)
  • den Augenabstand (habe ich noch nie auf einem Rezept gefunden - ??)
  • Angaben zu Prismatischen Erfordernissen (steht manchmal drauf, wenn gemessen wurde - OK)

Fazit: Das was ein AA hinlänglich mit gibt, ist gemäß Gericht eine Ergebnismitteilung/Refraktionsprotokoll aber in keinster Weise eine Verordnung, schon gar keine verbindliche!!! Heißt, der AA kassiert, bringt kein belasbares Ergebnis und der Optiker hat den schwarzen Peter n der Hand, wenn er sich darauf verlässt.

Von daher: Der AA kümmert sich um den medizinischen Aspekt, sprich die Gesundheit und Krankheiten am Auge, der Optiker um die Felhsichtigkeiten. Der eine studiert 5 Jahre Medizin, der andere 5 Jahre optische und optometrische Messverfahren.

Grüße

OptimalSehen

Bild des Benutzers Marion13
Verbunden: 21. Januar 2011 - 10:25

Hallo Optimalsehen,

wenn es für den Optiker so viele Unannehmlichkeiten geben kann, wenn er nicht nachmisst, dann verstehe ich aber wirklich nicht, warum es bei mir noch jemand gemacht oder mir zumindest unaufgefordert angeboten hat (es handelt sich hier nicht nur um F..., da verstehe ich es ja, bei dem Andrang, sondern in der Mehrzahl um ganz normale niedergelassene Optiker!).

Viele Grüße

Marion

Bild des Benutzers optimalsehen
Verbunden: 30. November 2005 - 0:00

Die Frage kann ich Dir leider nicht hinreichend beantworten. Warum die Kollegen auf die Leistung anderer vertrauen, kann zum Einen Bequemlichkeit sein, Urvertrauen oder einfach die Gewohnhit, dass zu Zeiten der exzessiven Rezeptabrechnung auch erst beim zweiten Versuch nachgemessen wurde, wenn die Verordnung dann doch nicht so klasse war.

Ich weiß nicht wie die meisten Kollegen hier im Forum das handhaben, aber wenn ich ich mich über falsche Refraktionswerte ärgere, dann lieber über meine eingene Blödheit, als über das vermeindliche Unvermögen anderer. Wenn ich den Bock schieße, weiß ich wenigstens warum und muss mich nicht ärgern, es von vornherein direkt besser gemacht zu haben.

Herzliche Grüße

OptimalSehen

Bild des Benutzers Löwenzahn
Verbunden: 28. April 2011 - 10:20

Nun, leider gibt es da verschieden Gerichtsurteile die sich wiedersprechen.

Einmal kam man zu der Erkenntnis, dass Optiker die Werte von sich aus überprüfen müssen, das andere Mal hieß es, dass Optiker von sich aus eine Verordnung nicht anzweifeln dürfen.

Es kommt aber auch immer darauf an, wie die Erfahrung mit den Ärzten und deren Verordnungen ist.

Ich überprüfe hier jedes Rezept, weil ich sonst der Dumme bin, der für die Fehler der Ärzte geradestehen muss.

Ein Arzt hat schon mal von sich aus die Vorgabe gemacht, dass man seine VO überprüfen soll. Ein anderer zahlt zwar, wenn er einen Fehler gemacht hat, aber nur mit Murren. Der Dritte sagt: "Ich mache keine Fehler, die VO ist richtig!".

Und der Vierte meint: "Man schickt mir keine Rechnungen!".

Da bleibt ja nicht mehr viel zu überlegen...

Bild des Benutzers optimalsehen
Verbunden: 30. November 2005 - 0:00

Hallo Löwenzahn,

hier ist es ähnlich. 90% der Rezepte sind als Refraktionsprotokoll deklariert und haben in der Betreffzeile immer die Bitte um Nachrefraktion stehen.

Was ist also von so einer Leistung zu halten? Also, im Interesse des Kunden und auch in meinem Interesse, prüfe ich die Verordnung nach. Zumindest schaue ich mir an, ob der Kunde mit den Werten auch zurecht kommt und zufrieden ist. Denn eins ist Fakt, wenns nicht passt, steht der Kunde bei mir im Laden und reklamiert. Ist unzufrieden und erzählt es jedem, der es hören will oder nicht.

Nein Danke, da mache ich mir lieber im Vorfeld die Mühe und prüfe. Meistens ergibt sich daraus die Erkenntnis, dass der Optiker einfach die bessere Leistung bietet, weil er gründlicher umfangreicher und einfühlsamer prüft. Ich bekomme ständig zu hören, so viel Zeit hat sich der Arzt nicht gegeben und das meiste hat der AA bei mir noch nie gemessen.

Die Reaktionen der Mediziner sind ja haarsträubend. Schön, wenn man sich für seine erbrachten Leistung/Ergebnisse nicht mal verantwortlich zeigt. Aber dafür hat man sich ja die Absolution an der UNI geholt und kann sich gottgleich präsentiert.

Um hier irgendwelchen Verallgemeinerungen und schändlichen Empörungen vorzubeugen:
Ich bin überzeugt, dass die meisten Ophthalmologen nicht so arbeiten und sich so darstellen. Aber selbst wenn nur einer ins Nest macht, stinkt es. Diese Einzelnen sind keinesfalls repräsentativ, fallen aber leider am meisten auf.
 

Grüße

OptimalSehen

Bild des Benutzers Löwenzahn
Verbunden: 28. April 2011 - 10:20

Die Reaktionen der Mediziner sind ja haarsträubend. Schön, wenn man sich für seine erbrachten Leistung/Ergebnisse nicht mal verantwortlich zeigt.

Aber bezahlen lässt man sich diese "Leistung".

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

ja, wenn Du 18-19 € pro Quartal pro Patient als ausreichende Bezahlung ansiehst.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers optimalsehen
Verbunden: 30. November 2005 - 0:00

Hallo Löwenzahn,

Hallo Eberhard,

sicherlich sind 18-19 EUR nicht das Geld, was sich ein Mediziner so vorstellt. Aber ich will hier keine Grundsatzdiskussionen über die Wertigkeit einer Leistung lostreten oder die Höhe von Gehältern, das ist in anderen Threads zu genüge getan worden, ohne Ergebnis.

Wenn ich für eine bestimmte Leistung zu wenig bekomme, muss ich mir überlegen, ob ich diese Lesitung noch erbringen will oder kann. Wenn ich es will, muss ich damit leben unterbezahlt zu sein. Will ich es nicht, verweise ich an eine andere Stelle, die diese Leistung erbringt. Und das hat bei der Refraktion nichts mit der Verweigerung von medizinischen Hilfe zu tun, da es sich schließlich nicht um eine medizinische Leistung handelt.

Ich habe hier auch eininge AA, die ihre Patienten umfänglich medizinisch versorgen, bei der Refraktion aber ganz klar an den Augenoptiker verweisen. "Zur Feststellung der Fehlsichtigkeit wenden sie sich bitte an ihren Optiker." Selbst die Sehbehindertenversorgung erfolgt rückwärts.

Grüße

OptimalSehen

Bild des Benutzers Löwenzahn
Verbunden: 28. April 2011 - 10:20

Hallo Eberhard,

es geht nicht um die reguläre Vergütung der KK, sondern um die IGeL-Leistungen. Für das Refraktionsprotokoll werden 9 bis 16 € verlangt. Da kann der Patient schon verlangen, dass dann nicht nur Circa-Werte auf dem Zettel stehen. Wenn er die Glasstärken nochmal beim Optiker kontrollieren lassen soll (muss), dann ist der Zettel vom Arzt wertlos!

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Löwenzahn,

da hast Du natürlich recht.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Marion13
Verbunden: 21. Januar 2011 - 10:25

Hallo Löwenzahn, Eberhard und Optimalsehen,

ich finde die Diskussion unter Fachleuten hochinteressant, aber auch ich als Laie wüsste gern, was es mit dem Refraktionsprotokoll auf sich hat. Was macht es für einen Unterschied, ob ich mit einem normalen Rezept oder mit einem Refraktionsprotokoll vom Augenarzt beim Optiker erscheine? Und wenn es möglich ist, dass in einem Refraktionsprotokoll nur Circa-Werte stehen, was hat es dann überhaupt für einen Sinn? Und überhaupt, mit welchem Grund verlangt man vom Augenarzt diese IGeL-Leistung und bezahlt auch noch dafür?

Viele Grüße

Marion

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

es gibt eben immer noch Menschen, die denken, dass nur der Augenarzt die Brillenglasbestimmung durchführen kann.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Marion13
Verbunden: 21. Januar 2011 - 10:25

Sorry, Eberhard, so richtig viel kann ich mit deiner Antwort nicht anfangen.

Angenommen, ich gehöre zu diesen Menschen, "die denken, dass nur der Augenarzt die Brillenglasbestimmung durchführen kann." Dann gehe ich zum Augenarzt, bekomme ein Rezept, ohne dafür extra zu bezahlen, und gehe damit zum Optiker. Warum aber sollte ich vom Augenarzt dieses ominöse Refraktionsprotokoll anfertigen lassen und dafür auch noch extra zahlen?

Viele Grüße

Marion

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Also bei den hiesigen Augenärzten kostet die Refrationsbestimmung 20 € wenn man extra dafür kommt. Dafür gibt es dann ein richtiges Rezept. Hinzu kommt noch die Praxisgebühr. Wenn dann bei der Messung was nicht stimmt und ich reklamiere, dann habe ich zusätzliche Kosten für neue Gläser. Ja, warum sollte man das bezahlen? Dazu kommen noch die horrenden Wartezeiten beim Arzt - da bin ich doch beim Optiker echt besser bedient!

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Also bei den hiesigen Augenärzten kostet die Refrationsbestimmung 20 € wenn man extra dafür kommt. Dafür gibt es dann ein richtiges Rezept. Hinzu kommt noch die Praxisgebühr. Wenn dann bei der Messung was nicht stimmt und ich reklamiere, dann habe ich zusätzliche Kosten für neue Gläser. Ja, warum sollte man das bezahlen? Dazu kommen noch die horrenden Wartezeiten beim Arzt - da bin ich doch beim Optiker echt besser bedient!

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers Marion13
Verbunden: 21. Januar 2011 - 10:25

Man kommt ja in der Regel nicht extra zur Refraktion zum Augenarzt, sondern allgemein zur Kontrolle, Wenn dabei ein Rezept herausspringt, warum nicht damit zum Optiker gehen? Der kann ja selber entscheiden, ob er nachmessen möchte oder nicht.

Ich habe allerdings nach wie vor den Eindruck, dass die meisten Optiker nicht von sich aus nachmessen. Selbst in diesem Forum, in dem sich ja wohl eher die engagierteren Vertreter ihrer Zunft tummeln, haben lediglich zwei Optiker bestätigt, dass sie es tun  - und ich selber habe noch nie jemanden erlebt, der nachgemessen hätte, weder bei mir, noch bei meinem Mann oder den Kindern. Anscheinend haben diese Optiker ein großes Urvertrauen oder aber nur gute Erfahrungen mit den Verordnungen der jeweiligen Ärzte gemacht.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

wenn ein ordentliches Rezept ausgestellt wurde, Name, Geburtsdatum, Adresse und alle notwendigen Werte mit Unterschrift des Arztes, Arztnummer usw., darf kein Augenoptiker diese Werte von sich aus direkt ablehnen. Ausnahmen: In der Kartei stehen ganz andere Werte, die davon ausgehen lassen, dass mit der neuen Verordnung etwas nicht stimmt, oder, der Kunde möchte von sich aus eine Überprüfung.

Ist es ein einfacher Zettel, meinetwegen auch der Originalvordruck eines Rezeptes, ohne Unterschrift und Arztnummer, darf jeder Augenoptiker das überprüfen.

Das ist deutsche Rechtsprechung.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Marion13
Verbunden: 21. Januar 2011 - 10:25

Dann ist es also, wenn ich es richtig verstanden habe, korrekt und gängige Praxis, bei einem Rezept vom Augenarzt die Werte nicht nachzuprüfen. Es ist aber möglich, dem Kunden die Überprufung anzubieten, als zusätzlichen Service sozusagen.

Wenn dann das Ganze aber unter dem Titel "Refraktionsprotokoll" läuft, dann hat der Optiker die Pflicht, die Werte zu überprüfen. Da ist es tatsächlich widersinnig, beim Arzt für eine Leistung zu bezahlen, die der Optiker dann noch einmal erbringen muss (und in den meisten Fällen besser und gründlicher durchführt).

Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig kapiert und danke euch für eure Erklärungen!

Viele Grüße

Marion

Bild des Benutzers optimalsehen
Verbunden: 30. November 2005 - 0:00

Hallo Eberhard,

und genau da liegt der Knackpunkt:

... und alle notwendigen Werte mit Unterschrift des Arztes, ...

Das Urteil aus Gelsenkirchen kennst Du sicherlich und da werden sämtliche zur Fertigung einer Brille erforderlichen Daten (Stärken, PD, HSA,etc.) als notwendig erachtet. Also, wo fängt es an und wo ist Schluß? Wann ist ein Rezept vollständig? Allein die Messbedingungen sind z.T. himmelschreiend. Es gibt genügend AA, die eine Dunkelraum Refraktion machen, weils schneller geht. Selbst erlebt in einem Praktikum bei einem AA in Solingen. Auf meine Frage warum er das mache, die klare Antwort: "Es geht schneller und die Visuswerte sind i.d.R. höher. Die Optiker gucken eh noch mal genau drauf."

Heute kommt eine Kunde mit einer grünen Sehilfeverordnung (klassischer Kassenrezeptzettel). Im Adressfeld mit dicken Lettern: "KEINE KASSENLEISTUNG"

handschriftlich im Diagnosefeld: "ein Glas für rechts"

F R -XY -XY A YX

Stempelfeld: Dr. ABC, Facharzt für Augenheilkunde, Straße, Ort, Telefon; keine Vertragsarztnummer o.ä.

Das schreit in meinen Augen förmlich nach Überprüfung. Bei der Befragung des Kunden dann die erschreckende Wahrheit.

Der AA hat bei vorhandener Sehhilfe das linke Auge abgedeckt, 1,0 war nicht mehr lesbar, Vorhalter -0,50dpt, 1.0 lesbar, fertig. Linkes Auge ähnlich, 1.0 war sofort lesbar, keine Veränderung. Zeitdauer des Besuchs im Sprechzimmer: unter 2 min.

Sonstige Untersuchungen? Fehlanzeige, Kunden hatte nur das Problem, dass er mit seiner alten Brille nicht mehr so gut sehen konnte.

Kosten: 10 EUR Praxisgebühr. 15 EUR Refraktion

Und auch hier weider der Hinweis an alle: Jeder zieht den Schuh an, der ihm passt. Es sind sicherlich immer nur Einzelne, die so oberflächlich arbeiten, aber eben immer die selben. Und wenn man diese um sich herum hat, weiß man wie man selber vorgehen muss.

Herzliche Grüße

OptimalSehen

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo lieber Kollege,

vielleicht habe ich es bei mir im Ort noch leichter. Ich kenne eine Ärztin seit 25 Jahren, die andere Praxis mit 3 Ärzten als beste Praxis wegen Low Vision und weiß immer, wer die Refra gemacht hat. Meist ähnliche Werte, wie ich sie messe. Ein Arzt aus der Nebenstadt, die zum Ort gehört(Satelittenstadt) , dessen Verordnungen selten stimmen. Also gibt es zumindest bei mir einen Vertrauensvorschuß bei den für mich wichtigen Ärzten, was aber nicht heisst, dass ich bei kostspieligen Gläsern nicht versuche, selber zu prüfen. Das gelingt auch meist, aber manche Kunden sind eben resistent und glauben den Leuten in weiß eben mehr.

Somit  stimmt Derin letzter Abschnitt auch für mich.

 

Viele Grüße

Eberhard