Gleitsichtbrille trotz zweimaliger Nachbesserung fehlerhaft
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Hallo zusammen,
seit einem Jahr habe ich eine Gleitsichtbrille. Seitdem war ich 13 mal (!) bei dem Optiker, der die Brille verkauft hat, je einmal bei einem Gutachter, einem Optimetristen und einem Augenarzt, zur Fehlersuche /-bestätigung 5 mal bei anderen Optikern. 45 Std. Zeit und 90,00 Euro Benzin später liegen inzwischen meine Nerven blank!
Zweimalige Nachbesserung führt bisher nicht zu einer fehlerfreien Brille. An dieser Stelle könnt ihr / können Sie die "Abkürzung" nehmen und 1. bis 3. überspringen. Ansonsten hier die Einzelheiten:
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Brille: Essilor, blendend, kontrastreich, Lesen nicht möglich, Fernsicht in der Mitte der Brille, obere Hälfte des Glases ungenutzt, da unscharf. Nach ca. 6 Monaten und zahlreichen Besuchen war man endlich bereit, die Brille zur Überprüfung einzuschicken. Ergebnis: Gläser in Ordnung. Ich suchte Rat bei einem Gutachter (Optiker): Lesebereich war an der untersten Toleranzgrenze, ein Achswert fehlerhaft, außerdem riet er zu 0,25 Dioptrien weniger. Nach dessen Anruf beim Kollegen bekam ich die
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Brille: Hoya, Dioptrien nicht reduziert, wesentlich dicker und schwerer, aber endlich angenehmes Sehen, weniger kontrastreich, alle Bereiche (von nah bis fern) dort, wo sie sein sollten. Nur die Fernsicht war bei Geradeaus-Sehen nicht wirklich angenehm scharf. Drehte ich den Kopf und "schielte" in die Gegenrichtung, war linksseitig eine gute Sicht zu erzielen, rechts wurde es relativ unscharf. Man schickte mich zum Optimetristen (einer "verwandten" Filiale). Ergebnis: 0,25 Dioptrien weniger wären des Rätsels Lösung. Außerdem hätte ich ein Prisma (?). Warum stellt man dies erst beim 10. Termin fest? Draufhin bekam ich die
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Brille: Hoya, (ohne Prisma, aber mit 0,25 Dioptrien weniger). Die Unschärfe rechts in der Ferne ist besser. Nur habe ich mit dem Lese- und Nahbereich wieder das gleiche Problem, wie bei Brille Nr. 1 !! Lt. Augenarzt sind die Werte in Ordnung aber die Zentrierung ist falsch.
Heute habe ich die Brille auch von einem anderem Optiker prüfen lassen:
- Der Lesebereich ist so klein, dass das Messgerät ihn nicht erkennt.
- Der angezeichnete Messpunkt sitzt zu tief.
- Erneute Messung heute: Dioptrien-Werte für beide Gläser falsch (zu wenig).
- Die falsche Zentrierung würde neue Gläser zur Folge haben müssen.
- Die auf dem Kaufbeleg notierte Dioptrien-Zahl paßt nicht zum Brillenglas.
Ich denke, für rd. 1000,00 Euro darf ich eine funktionierende Gleitsichtbrille erwarten. Oder die Rückabwicklung. Leider sieht der Optiker dies nicht so, meinte bereits bei Brille Nr. 1 auf meinen (freundlichen) Vorschlag der Wandlung: "Nein, dann muss ich ja Geld dazu tun!".
Der Gutachter sieht sich (verständlicherweise) mittlerweile außer Stande, weiteres zu erreichen. Ohne die Bestätigung durch ihn oder einen anderen Optiker wird man aber den Fehler und somit eine Reklamation wieder nicht anerkennen wollen.
Weiß hier jemand Rat, wie das Problem zu lösen ist?
Kann ich mich bezüglich Wandlung an eine Innung oder Handelskammer wenden?
Wem soll ich glauben? Wer hat Recht? Der Augenarzt oder der Optiker?
Kann die Dioptrien-Zahl innerhalb einiger Tage (zw. Augenarzt und Optiker) so stark schwanken (0,75 Dioptrien)?
Ich danke vorab für die Mühe! Lieben Gruß
Sabine
Hallo Sabine,
es ist eine vertrackte Situation. Vor allem zuviele verschiedene Leute, die Messungen bei Dir durchgeführt haben.
keiner hat die Problematik richtig erkannt, bzw. niemand ist auf Deine wirklichen Probleme eingegangen.
Ein Optiker hat etwas von Prismen gesagt, aber nichts in dieser Richtung unternommen.
Wenn eine irgendwie geartete Fehlstellung der Augen vorliegt, ist ohne prismatische Korrektion keine Verträglichkeit bei Gleitsichtgläsern zu erwarten.
Jeder Optiker kann durch seine Hersteller mit Hilfe der Verträglichkeitsgarantie innerhalb einer bestimmten Zeit einen Umtausch der Gläser durchführen, getrennt in Ferne und Nähe.
Gruß
Eberhard
Hallo Sabine,
ich kann Deine Frustration gut verstehen.
Aus der Ferne ohne genauere Informationen können wir Dir nicht wirklich weiter helfen, es gibt leider zuviele Unbekannte.
Entweder muss Dein Optiker die Probleme beheben oder PLAUSIBEL erklären warum das nicht "besser" geht. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.
Einen guten Ratschlag zu geben erscheint schwer, ausser einen kompetenteren AO suchen.
viele Grüße
Georg Scheuerer
Hallo Sabine,
wende Dich an den Obermeister der Augenoptikerinnung in Deinem Gebiet. Wer das ist, kannst Du bei der Handwerkskammer bzw. der Innung erfragen.
Gruß
Eberhard
Hallo Sabine,
ich bin kein Optiker und kann daher fachlich nicht viel dazu sagen. Von der juristischen Seite verstehe ich aber ein wenig..
Den kompetenteren AO habe ich am Tag meines Beitrages aufgesucht. Ergebnis: Lesebereich (zu weit) abgeschliffen.
Also das klingt (wenn das so zutrifft) sehr eindeutig nach einem Fehler des Optikers und würde - wenn es sich bewahrheitet im jetzigen Stadium die Wandlung rechtfertigen..
Nur WIE beweisen? WIE kann ich Wandlung unter diesen Gegebenheiten durchsetzen?
Das ist natürlich genau das Problem! Im Grunde musst Du, wenn der Optiker einer Einigung nicht zugänglich ist, das Gericht bemühen (Entweder Klage auf "Wandlung" oder aber - meist ein wenig kostengünstiger - ein selbständiges Beweisverfahren einleiten (bei letzterem wird "nur" ein Gutachten erstellt, wenn der Gegner aber dann nicht reagiert, muss man die "Konsequenzen" -also Wandlung in einem neuen Verfahren geltend machen. Für dieses "zählt" aber dann das Gutachten aus dem selbst. Beweisverfahren).
Das Gericht bestellt -so oder so - einen Gutachter, der die Sache untersucht. Schließt er sich der Meinung des obigen Optikers an, dürftest Du gute Karten haben. Ob er das tun wird und und ob der obige Optiker recht hat, weiß ich natürlich auch nicht.
Es gibt noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich auf ein Schiedsurteil zu verlassen. Dann wird ein Gutachter bestimmt und der prüft das und diesem Urteil unterwerfen sich dann beide Parteien. Dein Optiker muss jedoch damit einverstanden sein...
Mal eine weitere Frage: Wer hat denn die Werte gemessen und die Brille danach angefertigt? Der Optiker, ein Augenarzt? Wenn der Optiker alles gemacht hat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler dann bei ihm liegt natürlich höher..
Anwalt meint, ich würde ein Protokoll aller Besuche bein AO benötigen - hab' ich natürlich nicht - und/oder ein Gutachten (erhebliche Kosten).
Was versteht er unter Protokoll? Nur eine Auflistung, wann Du da gewesen bist? Das hilft Dir nur bedingt weiter (jedenfalls für die Wandlung (bzw die Frage, ob ein Fehler vorliegt) - für die Frage ob Du Schadenersatz wegen der vergeblichen Fahrten und Zeit fordern kannst, natürlich schon)
Oder eine genaue Protokollierung des Ablaufs der einzelnen Besuche. Auch das hat nur bedingte Beweiskraft, es sei denn, ein Zeuge war dabei. Und auch dann: Ob ein Fehler vorliegt, müsste der Gutachter feststellen.
Aber eines ist klar: Wenn Ihr keine Einigung findet, kommst Du um einen Gutachter nicht herum. Und den musst Du vorfinanzieren! (wenn Du recht bekommst, hast Du einen Erstattungsanspruch gegen den Optiker). Wenn Du rechtsschutzversichert bist oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, fällt wenigstens dieses Risiko weg...
Es kann doch nicht wahr sein, dass ich gezwungen bin, eine nicht korrekte Brille einfach so hinzunehmen! Bei der AO-Kette mit F hätte ich dieses Problem nicht gehabt...
Nein, das kann es sicher nicht sein! Dein Problem ist halt, ob die Brille bzw. die Arbeit des Optikers tatsächlich fehlerhaft ist. Dies kann ich jedenfalls nur schwer beurteilen!
Aber -außerhalb des fachlich-optischen und juristischen: Eines wäre für mich klar: Wenn ich eine Brille bekäme und so massive Probleme hätte und mein Optiker würde mir nicht entgegenkommen (oder mir aber plausibel darlegen, dass der Fehler nicht bei ihm läge), dann wäre er die längste Zeit mein Optiker gewesen!
LG Gika 
Hallo Sabine,
nur ganz kurz: Der Gutachter muss, wenn das Gutachten "gerichtsfest" sein soll, vom Gericht bestimmt werden. Ein Privatgutachten hilft Dir nicht weiter (es sein denn Ihr trefft eine Schiedsvereinbarung - aber dann muss der Optiker mit den Gutachter auch einverstanden sein).
Um die Sache in Angriff zu nehmen, solltest Du (auch wenn es in diesem Fall nicht "Pflicht" ist) einen Anwalt aufsuchen, wenn Du selber das Procedere nicht kennst. Du warst doch schon bei einem. Frag ihn doch mal, ob man nicht wenigstens die Wandlung durchsetzen sollte.
LG Gika 
micmacbine wrote:
Werte lt. Augenarzt:
R +1,75 Add +1,75 Zyl -0,25 Ach 95
L +3,25 Add +1,75 Zyl -0,75 Ach 88 ?? !! ?? ??
Hallo,
In Pluszylinderschreibweise, wie Deine anderen Daten:
R +1,5 sph +0,25 zyl A 5 Add.1,75
L +2,5 sph +0,75 cyl A 178 Add. 1,75
Du siehst, die Achse ist nahezu gleich.
Gruß
Eberhard
Hallo zusammen,
ich bin schon länger ein Mitleser, habe ich aber in diesem Forum bislang noch nicht geäußert.
Mir ist aufgefallen, daß Sabine (micmacbine) anscheinend eine sehr ähnliche Problematik schon einmal hatte, beim Kauf einer Gleitsichtbrille in 11-2008 mit Rückgabe in 12-2008.
Hier der ausführlich diskutierte Thread:
http://optometrieonline.de/node/4403
@micmacbine
Haben sie den 2.Optiker, auf die Problematik mit der 1.Gleitsichtbrille hingewiesen, denn so wie ich es verstanden hatte, haben Sie die 1.Gleitsichtbrille erstattet bekommen.
Fragen über Fragen 
Ich, in meinem Geschäft bin froh, wenn mich Kunden auf Probleme mit Vorgängerbrillen hinweisen, da man dann im Vorfeld bereits anders "reagieren" kann, bzw. gewisse Problematiken im Vorfeld ausschliessen kann.
Grüsse
Tobias Lachenmaier
Hallo Sabine,
ich hätte noch einen Tipp für Sie, da ich aber keine Lust habe, mir hier die Finger wund zu schreiben, kann ich Ihnen das ganze entweder persönlich sagen, wobei ich glaube, dass Sie aus Wuppertal kommen, und es wäre etwas weit nach München in mein Geschäft, alternativ können Sie mich gern anrufen, die Telefonnummer sollte anhand meines Profils nicht schwer herauszufinden sein. Ich will hier keine Eigenwerbung machen 
Grüsse
Tobias Lachenamier
PS: Lassen Sie sich beim nächsten Brillenkauf das Rückgaberecht schriftlich geben !
Hallo Sabine,
herzlichen Dank.
und viel Erfolg wünsche ich Dir.
Viele Grüße
Eberhard
Hallo Sabine,
Glückwunsch! Ist also dann (rechtlich) so gelaufen, wie man es anhand Deiner Schilderung vermuten durfte und ich vermutet habe.. Gut, dass Du es angegangen bist, nachdem Du auch die (fachlich-optische) Seite abgeklärt hast!
Und mit 1/2 Jahr liegst Du gut in der Zeit! Oft dauern solche Prozesse erheblich länger!
Nur aus Interesse: Habt Ihr gleich auf Rücktritt geklagt (Rücktritt ist natürlich der Fachbegriff, denn den Begriff "Wandlung" gibt es seit der Schuildrechtsreform nicht mehr; da er aber (mehr oder weniger) das gleiche bedeutet, verwende ich ihn weiter, wenn "Laien" (sorry!) ihn verwenden) oder ein selbst. Beweisverfahren angestrengt, nach welchem der Optiker anhand des Gutachterergebnisses eingelenkt hat?
hehe und mit einem hast Du sicher recht.. Einsicht ist manchmal billiger
..
LG Gika 
Hallo Sabine,
ich hätte (nach der mir bekannten Sachlage) genauso gehandelt wie Dein Anwalt! Das war absolut vernünfitges Vorgehen in dem Fall!
Jetzt kann der Optiker entscheiden.. Entweder er "beugt" sich dem Gutachten und handelt entsprechend.. oder er lässt es drauf ankommen.. Wenn er vernünftig ist, nimmt er schnellstens die Brille zurück und erstattet den KP...
LG Gika 






Hallo Eberhard,
zunächst vielen Dank, Du bringst es genau auf den Punkt! Meine Gleitsicht-Welt wäre jedoch in Ordnung, wenn ich die Kombination aus Brille 2 und 3 hätte:
Nr. 2 hatte einen Lesebereich, Nr. 3 weist die Unschärfe in der Ferne nicht auf.
Stellt sich mir nur die Frage, warum mein Optiker nicht in der Lage ist, BEIDES zu realisieren... Denn de facto ist z. Zt. der Lesebereich nicht wirklich vorhanden, unterhalb der Toleranz, weggeschliffen!
Zur Verträglichkeitsgarantie möchte ich erwähnen: Ich habe einen erheblichen Betrag gezahlt, um EINE Brille zu tragen und somit den stetigen Brillenwechsel zu vermeiden. Es scheint mir auch weniger Unverträglichkeit meinerseits, als vielmehr Inkompetenz seitens des Optikers.
Frustrierten Gruß und lieben Dank,
Sabine