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Bild des Benutzers Linsenklar
Verbunden: 27. Oktober 2010 - 16:57
Gewährleistungsrecht bei harten Kontaktlinsen vom Optiker

Ich habe vor kurzem neue formstabile Kontaktlinsen bei einem Augenoptiker anpassen lassen. Ich habe sie bereits schon einmal zurücksenden lassen, da mit der einen Linse was nicht stimmte. Nun haben sie neue geliefert, wo die Linsenstärke nicht stimmt und auch ansonsten passt sie immer noch nicht.

Wie ist da das Gewährleistungrecht bei formstabilen Kontaktlinsen? Liegt da ein Werkvertrag vor? Ich habe mal gelernt,dass man dann entweder Recht auf neue Ware hat oder zwei Nachbesserungsversuche. Gilt das auch bei Kontaktlinsen? Wenn ja,könnte ich dann beim nächsten Mal,wenn es wieder nich stimmt,vom Vertrag zurücktreten bzw. Preisminderung fordern? Zudem würde ich noch wissen,wie das im Falle von Unverträglichkeit der Linsen, des Material oder generell ist? Ist das gesetzlich geregelt oder handelt der Optiker da evtl. etwas mit dem jeweiligen Herstellern individuell aus?

Vielen Danke schon mal.

 

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

 

bei KL-Anpassungen ist es häufig, dass mindestens 1 Nachbesserungsversuch gemacht wird, manchmal sind es auch mehrere. Es können auch mal 6 und mehr Austausche geben.  Es ist nunmal ein sich veränderndes Organ, warauf die Linse gesetzt wird. Die Linse kann die Hornhaut ändern, aber auch durch die HH-Geometrie kann es Probleme mit der KL geben.

Das normale Gewährleistungsrecht bei der KL Anpassung zu verlangen, ist unmöglich. Die Vorgehenswiese sollte aber im Vorgespräch geklärt worden sein.

 

Gruß

Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Linsenklar
Verbunden: 27. Oktober 2010 - 16:57

Danke für die schnelle Antwort. Also gibt es bei Kontaktlinsen keine gesetzliche Grundlage,auf die ich mich berufen kann?

Im Gespräch wurde dazu leider überhaupt nichts gesagt. Auch auf der Rechnung oder sonstwo hab ich keine AGB´s oder dergleichen gelesen.

 Kann ich mich dann auf die Agb´s der Herstellers berufen?

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Definitiv nein. Was erwartest Du? Eine Kontaktlinse ist kein Fernseher.  Wenn Du die KL nicht haben willst, gebe sie zurück und zahle die Anpassgebühr. Das ist jedenfalls die Regel innerhalb 2 - 3 Monaten.

Gruß

Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Natürlich gibt es auch bei Kontaktlinsen gesetzliche Grundlagen - im BGB geregelt! Auch da gelten die normalen Gewährleistungsrechte und können nur unter bestimmten Umnständen und Voraussetzungen ausgeschlossen werden!

 

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Gika,

das ist es ja gerade, dass bei einer KL die BGB-Regeln kaum greifen können, wichtig ist nur, dass das auch so jedem Kunden gesagt wird. Das war im obigen Fall leider nicht so. Ich wiess doch niemals von Anfang an, wie lange eine komplette Anpassung dauert und wie oft ich eventuell tauschen muss, es handelt sich ja bei  einem KL-Tausch nicht um eine Mangelbeseitigung, wie es das BGB sieht.

Aber, wie schon gesagt, es muss kommuniziert werden.

Gruß

Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Eberhard,

 

ich glaube, ich verstehe jetzt, was Du meinst - das ist völlig nachvollziehbar und sicher im Ergebnis auch oft richtig.

ABER das ist keine Frage der Gewährleistung und dafür gelten auch die BGB-Gewährleistungsregeln nicht, denn es handelt sich da gar nicht um eine Frage der Gewährleistung!

 

Dass im Rahmen einer Kontaktlinsenanpassung nicht auf Anhieb die richtige Linse "gefunden" wird und dies ein Prozess ist, ist klar (leuchtet jedenfalls ein). Wenn also die erste, zweite, dritte uns sounsovielte Linse nicht passt, man sich bei der Anpassung immer annähert, ist das sicher keine mangelhafte Leistung, die zur Gewährleistung führt. Und - da gebe ich Dir natürlich auch völlig recht - darauf sollte man den Kunden vorbereiten, dass er nicht davon ausgehen kann - gekauft - passt!

Und wenn in einem solchen Fall der Kunde nicht mehr will, dann muss er wenigstens die Leistung des Optikers bezahlen (Anpassgebühr) - denn der hat gearbeitet und nichts falsch gemacht.

 

Es gibt aber auch die Fälle, in denen der Optiker tatsächlich nicht weiterkommt - sei es, weil er nicht fähig ist oder sei es, weil er bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, dass Kontaktlinsen unsinnig sind (grob gesprochen -auch wenn sich Dir da als Optiker vielleicht die Haare kräuseln-  Weil die Augen oder das Sehen des Kunden einach nicht für Kontaktlinsen bzw ein gutes Sehen mit Kontaktlinsen geeignet sind).

DANN hat der Optiker einen Fehler gemacht und DANN greift das Gewährleistungsrecht mit allen Folgen (in dem Fall verliert der Optiker seine Anpassungsgebühr).

Und dann kann schließlich auch die Linse selbst fehlerhaft sein. Auch dann greift das Gewährleistungsrecht!

 

Bei fehlerhafter Arbeit oder fehlerhaften Material greift das Gewährleistungsrecht durchaus. Und da passt es auch. Denn auch Du willst keinen Anstreicher bezahlen, der wegen Unfähigkeit wolkige Wände zurücklässt (auch wenn er 3x gestrichen hat). Wenn ein Anstreicher aber sieht, das er mehrmals streichen muss, hierzu bereit ist (und insofern einen "Pauschalpreis" anbietet), dann kann man ihm nach dem ersten Anstrich sicher nicht vorwerfen, die Wand sei wolkig.

 

Lange Rede kurzer Sinn:  wenn der Optiker einen Fehler gemacht hat oder das Material fehlerhaft ist, dann greift die Gewährleistung! Wenn sich das Ganze im Rahmen einer "normalen Anpassung bewegt, dann liegt kein Fehler vor, und dann hat man natürlich auch keine Gewährleistungsrechte! Es ist also letztlich eine (Tatsachen-)Frage, ob ein Fehler vorliegt oder nicht... Diese Frage setllt sich bei allen anderen Gewerken und Käufen auch. Die Kontaktlinsenanpassung befindet sich daher nicht im "rechtsfreien Raum" und die Regeln passen auch...

 

LG Gika Smile

 

 

   

 

 

 

 

 

 

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Linsenklar
Verbunden: 27. Oktober 2010 - 16:57

Hallo,

bei mir ist es ja so,dass die Linse schon mit einem Materialfehler geliefert wurde und daraufhin eine neue Linse,also eine Neulieferung, geliefert wurde.

Allerdings ist es jetzt so,dass die Stärke der Linse falsch ist. Könnte man ab da schon wieder vom Kaufvertrag zurücktreten oder muss man nochmal nachbessern lassen?

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo,

 

falsche Stärke ist nur dann ein Fehler, wenn die Bestellung oder Fertigung daran Schuld sind. Ist die falsche Wirkung erst messbar bzw. spürbar, wenn die KL auf dem Auge sitzt, ist es ein anpasstechnisches Problem, das problemlos nach einigen Stunden Tragezeit gemessen und mit neuer KL beseitigt werden kann. Es geht bei KL nicht anders, weil es keine Standardaugen gibt.

Gruß

Eberhard

 

p,S. Falls Du deinem Anpasser nicht traust, zahle ihm seine Arbeit und suche Dir einen, der Dir genehm ist.

Viele Grüße

Eberhard