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Bild des Benutzers Ida
Ida
Verbunden: 19. Februar 2006 - 0:00
Autofahren Nachts

Hat jemand Erfahrung mit überstarken speziell für Nachts eingestellte Brillen?
Ist die Prismenkorrektion Nachts eine andere als tagsüber?

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Is

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Ida,

es gibt Fälle, in denen im Dunkeln eine stärkere Myopie vorliegt, als bei Helligkeit.
Prismatische Korrektionen müssen nicht anders werden, aber
Im Dunkeln führt eine Winkelfehlsichtigkeit zu stärkeren Störungen und auch mal zu mehr Doppeltsehen, als bei Helligkeit. Es fehlen vor allem beim Autofahren die Fusionsobjekte.



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Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Mich_ael
Verbunden: 24. Februar 2006 - 0:00

Der Text wurde wegen Werbung entfernt.
Eberhard Luckas

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Michael,

diese Gläser sind niemals für das nächtliche Autofahren geeignet, trotz gegenteiliger Werbung.
Sie haben mindestens 25% Tönung und sind damit für das Nachtfahren verboten. Sie haben aber eine kontraststeigernde Wirkung bei diesigem oder nebligem Tageslicht.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Mich_ael
Verbunden: 24. Februar 2006 - 0:00

Diese Gläser sind TÜV-geprüft nachfahrtauglich, da sie einen TRansmissionsgrad von 80,2% haben

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Nach DIN müssen Brillengläser für das nächtliche Autofahren 85% Transmission haben.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Mich_ael
Verbunden: 24. Februar 2006 - 0:00

gelöscht.
Werbung ist hier total unzulässig!!!!!!!!
Moderator

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Gast (nicht überprüft)

Entschuldigung, aber in der letzten Antwort von Michael um 1956 war keine oder nicht nur Werbung (ich habe keine bemerkt und kann nicht mehr prüfen), sondern Regeln für verkehrstaugliche Brillen. Ich wollte nach der Quelle fragen und plötzlich war ALLES gelöscht!

P.S. Ich bin fassungslos, meine Brillen nicht.

Bild des Benutzers Mich_ael
Verbunden: 24. Februar 2006 - 0:00

Die von mir geposteten Informationen waren mit keinerlei Werbung versehen, verstehe auch hier die Löschung nicht. Die geposteten Informationen bzgl. der Tauglichkeit für den Straßenverkehr entstammen Prüfungsunterlagen und allgemeinen Vorschriften vom TÜV.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Schreibe sie nochmal rein, aber lasse die Webadresse Deiner Firma aussen vor.

Moderator

Viele Grüße

Eberhard