Hallo,
meine Tochter ist jetzt 8 Jahre alt, seit etwa einem Jahr trägt sie eine Prismenbrille,
mit zunehmender Prismenstärke. Der Höhenun-
terschied beträgt 1,5 Prismen. Die seitliche
Prismenkorrektion wurde binnen diesen Jahres
von 2 Prismen auf über 20 Prismen gesteigert und ein Ausgleich ist noch nicht in Sicht. Der Optiker, der Jessica nach Haase untersucht hat meint, daß nun mit der Brille
nicht mehr weiter korrigiert und stabilisiert
werden kann. Er riet uns zu einer möglichst
raschen OP in Berlin bei Dr. Wulff.
Da unsere finanziellen Mittel begrenzt sind und wir durch andere Bekannte vermittelt bekamen, daß eine solche OP von der Kranken-kasse nicht getragen wird, möchte ich jetzt alle Leute um Ratschläge bitten, ob evtl. Hilfen in Anspruch genommen werden können. Hat vielleicht auch jemand die Erfahrung ge-
macht, daß diese Art von OP doch durch die
KK finanziert wurde, obwohl sie nicht im Lei-
stungskatalog aufgeführt ist? Ich bin für jeden noch so kleinen Tipp sehr dankbar.
Gruß Petra
28. Mai 2001 - 16:13
#1
OP bei starker Heterophorie - wer bezahlt?
Hallo Petra,
drei große ???
Warum soll Deine Kasse (die Deiner Tochter) denn die Operationskosten nicht bezahlen ?
Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Kasse eine Kostenübernahme abgelehnt hätte.
Argumente gibt es ja genug, wenn man sich die Entwicklung der Heterophorie Deiner Tochter ansieht.
Sprich doch diesbezüglich mit Eurem Augenarzt, laß Dir auch von Diesem (zusätzlich) eine geeignete Klinik in Deiner Region benennen und frag´ bzgl. der Kosten ruhig auch nochmal bei der Krankenkasse nach.
Ich bin sicher, da gibt´s keine Probleme.
Gruß
York Milchraum
Brillengalerie, 75417 Mühlacker
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Hallo York,
vielen Dank für die Antwort.
Heute haben wir einen Termin bei einem angeb-
lich sehr guten Augenarzt, der sich auch mit
Heterophorie beschäftigt. Dennoch bin ich sehr skeptisch, denn ich habe bei einem anderen Augenarzt schon negative Erfahrungen gemacht. Dieser hat meine Tochter 3 Monate
nach Beginn der Prismenkorrektion untersucht und gemeint, sie brauche diese gar nicht. Er hat sogar angedroht den Optiker zu verklagen,
da eine Prismenkorrektion angeblich nur Ärzten vorbehalten sei. Auf meine Argumente,
daß Jessica nun aber im Alltag besser zurecht
käme, sie an Selbstsicherheit gewonnen und
Ängste verloren habe, sowie, daß ihre schu-
lischen Leistungen besser geworden seien, ist er gar nicht eingegangen. Wir haben die
Prismenkorrektion weiter gemacht und bisher
auch Erleichterungen im Alltag gespürt. Meine
Tochter will die Auswirkungen der Brille nicht mehr missen, obwohl sie zeitweise wegen
ihrer dicken Gläser gehänselt wird. Bekannte,
deren beider Söhne ebenfalls in Berlin operiert wurden, mussten die gesamten Kosten selbst tragen, die KK hat sich geweigert. Siehe dazu auch die Argumente in www.augeninfo.de/presse/0103mkh.htm
Viele Grüße Petra
Die Kosten für eine operative Augenmuskelkorrektur einer Winkelfehlsichtigkeit, die nach der Meß- und Korrektionsmethodik nach H.-J. Haase gemessen und mit Prismenbrille korrigiert wurde, darf formal laut Heil- und Hilfsmittelrichtlinien nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Bei Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse spielt es für eine Kostenübernahme leider überhaupt keine Rolle, daß diese als einzige Methodik (wie in 80% aller Fälle) erfolgreich angewendet wurde. Weder Ihre Krankenkasse darf also trotz nachgewiesener Hilfe Zahlungen dafür leisten, noch ist es dem Augenoptiker und auch den wenigen auf die Winkelfehlsichtigkeit spezialisierten Augenärzten erlaubt, irgendwelche Leistungen in diesem Zusammenhang der gesetzlichen Krankenkasse berechnen. Diese für Betroffene nicht nachvollziehbare rein berufspolitisch erklärbare Beschneidung trifft natürlich besonders hart die Entwicklung von Kindern. Diese "Unterlassung von Hilfeleistung" gilt
ausschließlich für gesetzliche Krankenkassen und nicht für Privatkassen oder Beihilfen.
Viele Grüsse
Jaco W. F.
meine kk hat den krankenhausaufenthalt bezahlt. die op (ca 1500 dmchen) hab ich selbst bezahlt. besser als irgendeinem
stuemper ausgeliefert zu sein.
viele kk lassen da bzgl. des krankenhausaufenthaltes mit sich reden.
besagter arzt hat mitlerweile sieben unserer
zehn augen in meiner familie operiert und es hat sich gelohnt.
burkhard
Hallo Petra,
meine Erfahrung
Meine Tochter wurde im Herbst 2000 auch operiert. Der oerierende Augenarzt rechnet grundsätzlich (ich denke wegen Deckelung) nur privat ab.
Aber Ich habe mir einen Kostenvoranschlag geben lassen und bin damit zu meiner Kasse.
Ich habe dann einen Teil (3/4) der Kosten bekommen
Grundsätzlich gilt zu sagen
Wenn man einer Privatbehandlung beim AA zustimmt (Vertrag), so ist die Kasse nicht verpflichtet Kosten zu übernehmen auch nicht solche, welche im Leistungskatalog enthalten sind
Eine Augenmuskel OP ist grundsätzlich im Leistungskatalog enthalten (das hat mit der Art der Messung (MKH) nichts zu tun!!)
Es macht aber sicher keinen Sinn einen AA zu suchen der die OP auf Kasse macht aber nicht nach den Ergebnissen der MKH vorgeht!!!.
Also auf zur Kasse (und Messer an die Brust).
Viel Glück